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Stadt Remscheid

Bürgerservice │Ausweispflicht und Gültigkeit von Ausweisen

Die Schulsommerferien mit erweiterter Reise- und Urlaubsmöglichkeit trotz Coronazeit nahen. Der städtische Bürgerservice verweist deswegen nochmals auf eine wesentliche Regelung, die für viele Remscheiderinnen und Remscheider relevant sein dürfte:

Deutschland hat mit einigen europäischen Staaten vereinbart, dass deutsche Reisdokumente bis zu einem Jahr nach Ablauf der Gültigkeit grundsätzlich als Identifikationsnachweis anerkannt werden. Zu diesen Länder zählen unter anderem Belgien, Frankreich, Griechenland, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Malta, die Niederlande, Österreich, Schweiz und Slowenien.

Im Zuge der Pandemiebekämpfung hat der Remscheider Bürgerservice genauso wie viele andere Bürgerämter die Sprechzeiten eingestellt und darum gebeten, Behördenangelegenheiten online zu erledigen oder zu verschieben.

Seit dem 8. Juni ist eine eingeschränkte Terminbuchung wieder möglich. Priorität im Dienstleistungszentrum am Friedrich-Ebert-Platz haben dabei Umzüge innerhalb Remscheids, Zuzüge nach Remscheid und Ausweisdokumente für nachweislich stattfindende und dringende (zeitnahe) Reisen. Doch auch trotz dieser Priorisierung sind gewünschte Vorsprachetermine möglicherweise nicht sofort erhältlich. In diesen Fällen schafft das Abkommen zur Gültigkeit von Dokumenten Erleichterung. Detaillierte Informationen hierzu finden Interessierte im Internetportal des Innenministeriums:  https://www.personalausweisportal.de/DE/Service/FAQ/Corona/corona_node.html (Öffnet in einem neuen Tab).

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