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Stadt Remscheid

Corona-Virus | FFP2-Pflicht gilt ab sofort in städtischen Gebäuden

In allen städtischen Gebäuden und Einrichtungen gilt ab sofort neben der  bereits bekannten 3G-Regelung (geimpft/genesen/getestet) die Verpflichtung, eine FFP2-Maske zu tragen. Die sogenannte OP-Maske reicht nicht mehr aus. 

Alle Gäste werden gebeten, diese Regelungen zum Schutze aller zu beachten und auch weiter privat die AHA+L-Regeln – Abstand halten, Hygieneregeln beachten, Alltag mit (FFP2-)Maske und Lüften – einzuhalten. 

Die FFP2-Pflicht in städtischen Gebäuden gilt selbstverständlich auch für alle Mitarbeitenden der Stadt Remscheid.

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