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Stadt Remscheid

Corona-Virus | Aktuelle Gesundheitslage & mehr

Aktuelle Gesundheitslage

Bedauerlicherweise ist eine 89-jährige Remscheiderin mit der Coronainfektion verstorben.

Laut Gesundheitsamt gibt es aktuell 712 Remscheiderinnen und Remscheider, die an Covid-19 erkrankt sind und sich in angeordneter Quarantäne befinden. 

Damit gibt es insgesamt 10.502 positiv getestete Remscheiderinnen und Remscheider. 9.578 Remscheiderinnen und Remscheider gelten als genesen. 212 Menschen sind leider verstorben.

Zusätzlich gibt es mit heutigem Datum 560 Personen, die als Verdachtsfälle unter häuslicher Quarantäne stehen. 

Es gibt insgesamt 1.717 PCR-bestätigte infizierte Remscheider Personen mit der Virusvariante Alpha und vier bestätigte Fälle der Virusvariante Beta. Die Virusvariante Gamma wurde dreimal in Remscheid nachgewiesen. Die Delta-Variante ist bislang 1.300 mal aufgetreten, die Omikronvariante 117 mal. 

Das RKI meldet heute diese Zahlen für Remscheid: 

Fälle letzte 7 Tage/100.000 EW

451,1 (Land NRW 395,7)

Hospitalisierungsrate

2,85 (7-Tage-Inzidenz Hospitalisierungen NRW)

Todesfälle

212

Einwohnerzahl

111.516

Aktualisierung

12.01.2022, 00:00

 Die Krankenhäuser vermelden 17 Covid-19-erkrankte Personen als sogenannte Hospitalisierungsfälle. Zwei dieser Personen sind intensivpflichtig, eine Person wird beatmet, Stand 12.01.2022 (Das sind nicht unbedingt Remscheiderinnen und Remscheider.).

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Neue Coronaschutzverordnung ab dem 13. Januar

Mit der neuen  Coronaschutzverordnung NRW vom 11. Januar, die vom 13. Januar bis 9. Februar gilt, reagiert der Landesgesetzgeber auf das zunehmende Omikron-Infektionsgeschehen. Wesentliche Verschärfung ist die Erweiterung der 2G+-Regelung auf gastronomische Betriebe. Neu ist auch eine Erweiterung der Maskenpflicht. In Frisörsalons müssen ab Donnerstag (13.01.) Kundinnen und Kunden FFP2-Masken zu tragen, wenn sie nicht immunisiert und nur getestet sind (3G). Die FFP2-Maskenpflicht gilt dann auch für den jeweiligen Frisör beziehungsweise die Frisörin. Und wer draußen in einer Schlange wartet, vor Verkaufsständen ansteht oder an einer zugangsfreien Veranstaltung oder Versammlung teilnimmt, muss wieder eine medizinische Maske tragen. 

Allerdings bringt die neue Verordnung auch Erleichterung beim Testerfordernis. Denn überall dort, wo der Zugang, die Inanspruchnahme oder die Teilnahme nur mit negativem offiziellen Testnachweis zulässig ist (3G und 2G+), ist ab morgen ersatzweise auch eine Vor-Ort-Testung möglich. Diese Regelung betrifft beispielsweise den gemeinsamen Sport im Innenbereich oder den Besuch von Sonnenstudio und Sauna. Anstelle des bisherigen offiziellen Bürgerschnelltests oder PCR-Tests reicht hier ab Donnerstag (13.01.) ein Selbsttest aus. Er muss allerdings vor Ort unter Aufsicht einer fachkundigen, geschulten oder unterwiesenen Person erfolgen.

Einen Anspruch auf dieses erleichternde Testangebot gibt es nicht. Und es muss auch nicht kostenfrei sein. 

Große Erleichterung sieht der Landesgesetzgeber für Personen mit Auffrischungsimpfung vor: Für alle Bereiche, in denen 2G+ gilt, entfällt künftig die zusätzliche Testpflicht für Personen, die „geboostert“ sind oder bei denen innerhalb der letzten drei Monate trotz vollständiger Immunisierung eine Infektion mit PCR-Test nachgewiesen wurde. Das heißt, gemeinsamer Sport im Innenbereich, Restaurantbesuche oder die Nutzung von Hallenschwimmbädern, Saunen und Sonnenstudios sind für diesen Personenkreis wieder ohne Testnachweis möglich.

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Remscheid setzt den Bund-Länder-Beschluss vom 7. Januar zur Quarantäne und Isolation um

Zugunsten der Aufrechterhaltung der kritischen Infrastruktur und des Infektionsschutzes für insbesondere vulnerable Personengruppen haben Bundeskanzler Olaf Scholz und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 7. Januar Anpassungen der Quarantäne- und Isolationsregelungen beschlossen. Im Kern geht es hierbei um Verkürzungen der Isolation (für Infizierte) und Quarantäne (für Kontaktpersonen) sowie Ausnahmen von der Quarantänepflicht für Personen mit vollständigem Impfschutz durch Auffrischungsimpfung und für frisch Geimpfte und Genesene (siehe Schaubild unten).

Weil der Landesgesetzgeber noch Zeit benötigt, um die neuen Regelungen in einer fortbeschriebenen Quarantäneverordnung umzusetzen, empfiehlt Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann den NRW-Gesundheitsbehörden, bereits jetzt entsprechend der Beschlüsse vom 7. Januar zu verfahren.

Nach reiflicher Prüfung des Für und Wider folgt das Remscheider Gesundheitsamt dieser Empfehlung und setzt die neuen Quarantäne- und Isolationsbeschlüsse ab sofort bei Neufällen um.

Bundesregierung

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