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Stadt Remscheid

Schöffenwahl für die Amtsperiode vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2028

In der ersten Jahreshälfte 2023 sind bundesweit Schöffinnen und Schöffen zu wählen, also auch in Remscheid. Interessierte können sich ab sofort für dieses wichtige Ehrenamt bewerben.

Allgemeines

Die Stadt Remscheid sucht Frauen und Männer, die Interesse daran haben, in den Schöffengerichten des Landgerichtsbezirks Wuppertal oder in den Strafkammern des Landgerichts Wuppertal als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen mitzuwirken. So werden aus dem Amtsgerichtsbezirk Remscheid für die Schöffengerichte bei den Amtsgerichten Remscheid und Wuppertal 14 Hauptschöffen und 12 Ersatzschöffen benötigt. Ferner werden aus dem Amtsgerichtsbezirk Remscheid für die Strafkammern des Landgerichts Wuppertal 38 Hauptschöffen benötigt. 

Da für die Schöffenwahl mindestens die doppelte Zahl der benötigten Schöffen gemeldet werden muss, sucht die Stadt Remscheid mindestens 28 Hauptschöffen und 24 Ersatzschöffen für die Schöffengerichte bei den Amtsgerichten Remscheid und Wuppertal sowie mindestens 76 Hauptschöffen für die Strafkammern des Landgerichts Wuppertal. 

Zu diesem Zweck stellt die Stadt Remscheid eine Vorschlagsliste auf, über deren Zusammensetzung der Stadtrat final entscheiden wird. Anschließend wird die Vorschlagsliste eine Woche lang öffentlich ausgelegt. Der Termin wird vorher öffentlich bekannt gemacht. Die Vorschlagsliste dann an das Amtsgericht Remscheid übersandt. Hier tritt im Herbst dieses Jahres ein Wahlausschuss zusammen, der aus der Vorschlagsliste die Schöffinnen und Schöffen für fünf Jahre wählt.

Bewerbungsvoraussetzungen

In die Vorschlagsliste kann aufgenommen werden, wer 

  • die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt,
  • bei Beginn der Amtsperiode das 25. Lebensjahr vollendet hat,
  • bei Beginn der Amtsperiode das 70. Lebensjahr noch nicht vollendet hat,
  • bei Aufstellung der Vorschlagsliste seinen Hauptwohnsitz in Remscheid hat,
  • die deutsche Sprache ausreichend beherrscht.

Ausschlussgründe für eine Bewerbung

In die Vorschlagsliste kann nicht aufgenommen werden, wer 

  • infolge Richterspruchs die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt,
  • wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als 6 Monaten verurteilt worden ist,
  • aus gesundheitlichen Gründen für das Amt nicht geeignet ist,
  • sich in Insolvenz befindet oder eine eidesstattliche Versicherung über sein Vermögen abgegeben hat,
  • wer einer bestimmten Personen- oder Berufsgruppe angehört wie zum Beispiel Richter und Beamte der Staatsanwaltschaft, Notare und Rechtsanwälte, gerichtliche Vollstreckungsbeamte und Polizeivollzugsbeamte. 

Bewerbung per Post, per Fax oder per E-Mail bis zum 30.04.2023

Wer Schöffin beziehungsweise Schöffe sein möchte und wer bereit ist, das hohe Maß an Verantwortung, das mit diesem Ehrenamt verbunden ist, zu übernehmen, sollte sich bewerben. Natürlich vorausgesetzt, dass keiner der beschriebenen Ausschließungsgründe zutrifft. Der passende Bewerbungsbogen zur Schöffenwahl 2023 ist im Internet unter  www.remscheid.de (Öffnet in einem neuen Tab) abrufbar. Der Bewerbungsbogen wird auf Wunsch auch zugeschickt. Interessierte fordern ihn gerne per E-Mail an  Schoeffenwahl2023remscheidde an.

Der vollständig ausgefüllte und unterschriebene Bewerbungsbogen ist in einem frankierten Umschlag bis zum 30.04.2023 an den Fachdienst Rats- und Gemeindeangelegenheiten zu senden. Die Anschrift ist auf dem Bewerbungsbogen vermerkt.

Alternativ kann der Bogen auch per Fax an die Nummer 0 21 91 / 16 - 36 90 versandt werden. 

Bei Übersendung per E-Mail muss der Bewerbungsbogen mit der eigenhändigen Unterschrift als pdf-Datei angefügt werden.

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