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Stadt Remscheid

Verbesserungen beim Wohngeld und Heizkostenzuschuss ab dem 1. Januar 2023

Die Bundesregierung verabschiedet heute (28.09.) die Gesetzesentwürfe zur Erhöhung des Wohngeldes (Wohngeld-Plus-Gesetz) sowie für ein erneutes Gesetz für einen Heizkostenzuschuss. Vorbehaltlich der Zustimmung des Bundesrats wird es ab dem 01.01.2023 eine Erhöhung des aktuellen Wohngelds sowie für Wohngeldhaushalte einen erneuten einmaligen Heizkostenzuschuss als kurzfristige Maßnahme zur Überbrückung der zu erwartenden zusätzlichen Heizkostenbelastung geben.

In der Folge können zahlreiche Haushalte Wohngeld beziehen, die bislang nicht berechtigt waren. 

Was ist Wohngeld?

Wohngeld ist ein Zuschuss zur Miete oder zur Belastung bei selbstgenutzten Eigentum. Wenn Sie eine Wohnung oder ein Zimmer gemietet haben, können Sie einen Mietzuschuss erhalten. Wohnen Sie in Ihrer eigenen Eigentumswohnung oder Eigenheim, ist Lastenzuschuss möglich. 

Voraussetzungen

Ob und in welcher Höhe Sie Wohngeld erhalten können, hängt ab von

  • der Zahl der zu Ihrem Haushalt rechnenden Familienmitglieder,
  • der Höhe des Familieneinkommens und
  • der Höhe der zuschussfähigen Miete bzw. Belastung.

Wohngeld-Proberechner 

Nutzen Sie die Möglichkeit des  Wohngeld-Proberechners und prüfen Sie unverbindlich, ob Wohngeld für Sie in Frage kommen könnte. 
Im Anschluss an die Proberechnung haben Sie die Möglichkeit,  hier online einen Antrag auf Wohngeld zu stellen. 
  
Antragsmöglichkeiten (Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitungszeiten derzeit länger dauern!)

Für die Beantragung von Wohngeld und die Vorlage erforderlicher Nachweise stehen Ihnen mehrere Möglichkeiten zur Verfügung:

Sie können die Formulare per E-Mail an  wohngeldremscheidde oder telefonisch unter (02191) 16 - 9900 anfordern. 
Eine persönliche Vorsprache ist nach Terminvereinbarung zwar möglich, jedoch grundsätzlich nicht erforderlich.    

Benötigte Unterlagen

  • Wohngeldantrag
  • Einkommensnachweise der letzten zwölf Monate
  • Bescheinigung der Vermieterin / des Vermieters oder Kopie des Mietvertrages und Nachweis (Quittung, Bankbeleg usw.) der Mietzahlungen für die letzten drei Monate
  • nur sofern vorhanden: Nachweise über sämtliche sonstigen Einkünfte, z.B. aus geringfügiger Beschäftigung / Minijob, Unterhalt / sonstige finanzielle Unterstützung, Renten, Zinseinkünfte etc.
  • Datenschutzerklärung DSG VO

Im Einzelfall können für die Bearbeitung weitere Nachweise erforderlich sein, zum Beispiel Unterhaltsurteile oder Unterhaltsvereinbarungen. 
Die Beantragung selbst kann nicht telefonisch erfolgen.

Zuständiger Fachdienst

Fachdienst Soziales und Wohnen

Haddenbacher Str. 38-42, 42859 Remscheid

 wohngeldremscheidde

Noch eine Bitte

Bitte sehen Sie von Anfragen bezüglich der neuen Leistungen Wohngeld Plus ab dem 1. Januar 2023 zunächst ab, da zunächst das Gesetz und die Ausführungsbestimmungen vorliegen müssen. Wenn weitere Informationen von Bund und Land vorliegen, wird wieder zum Thema berichtet.

Erläuterungen und Hinweise

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