Beschreibung
Im Rahmen der bergischen Kooperation haben sich die Gesundheitsämter der Städte Remscheid, Solingen und Wuppertal zusammengeschlossen.
Seit dem 01.01.2014 erfolgt die Prüfung, ob eine Erlaubnis im Sinne des § 1 Abs. 1 Heilpraktigergesetz erteilt werden kann, durch den Stadtdienst Gesundheit der Stadt Solingen. (siehe "Downloads/Links"). Hierzu gehört auch die auf den Bereich "Psychotherapie" beschränkte Erlaubnis.
Im Bereich der eingeschränkten Erlaubnis "Physiotherapie" richten Sie Ihre Anfrage bitte an das Gesundheitsamt Düsseldorf (siehe "Downloads/Links"). Dort erfolgt die Kenntnisüberprüfung zentral für ganz NRW.