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Stadt Remscheid

Heilpraktikeranwärter(innen)

Die Ausübung der Heilkunde ist ausschließlich approbierten Ärztinnen und Ärzten vorbehalten. Es besteht jedoch die Möglichkeit, die Heilkunde beruflich auszuüben, ohne eine Approbation zu besitzen. Dafür wird eine Erlaubnis im Sinne des § 1 Abs. 1 Heilpraktikergesetz benötigt.

Beschreibung

Im Rahmen der bergischen Kooperation haben sich die Gesundheitsämter der Städte Remscheid, Solingen und Wuppertal zusammengeschlossen.

Seit dem 01.01.2014 erfolgt die Prüfung, ob eine Erlaubnis im Sinne des § 1 Abs. 1 Heilpraktigergesetz erteilt werden kann, durch den Stadtdienst Gesundheit der Stadt Solingen. (siehe "Downloads/Links"). Hierzu gehört auch die auf den Bereich "Psychotherapie" beschränkte Erlaubnis.

Im Bereich der eingeschränkten Erlaubnis "Physiotherapie" richten Sie Ihre Anfrage bitte an das Gesundheitsamt Düsseldorf (siehe "Downloads/Links"). Dort erfolgt die Kenntnisüberprüfung zentral für ganz NRW.

Erläuterungen und Hinweise

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