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Stadt Remscheid

Jagdschein

Wer die Jagd ausüben will, benötigt einen Jagdschein. Diesen können Sie erst nach erfolgreichem Ablegen der Jägerprüfung bei der Unteren Jagdbehörde beantragen und erhalten.

Beschreibung

Der Jagdschein kann zu den Öffnungszeiten in Raum 032 und 038 des Dienstleistungszentrum beantragt/verlängert werden.

Öffnungszeiten:   Dienstag    08.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 17.30 Uhr

                                Donnerstag  08.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr

oder nach vorheriger Absprache.

Wichtig: Durch die neue Gesetzesänderung müssen die Unteren Jagdbehörden zukünftig vor Verlängerungen oder Neuausstellungen Auskünfte bezüglich der Zuverlässigkeit bei den Waffenbehörden einholen. Dazu muss durch den/die Antragsteller/in ein Formular ausgefüllt werden, das Sie unter „Downloads“ unter dem Namen „Zuverlässigkeitsüberprüfung“ finden. Bitte senden Sie dieses Formular ausgefüllt an gewerbeangelegenheitenremscheidde – gerne auch zusätzlich unter Angabe einer Telefonnummer, unter der wir Sie erreichen können. Sollten Sie das Formular postalisch einreichen, geben Sie bitte eine E-Mail-Adresse oder Telefonnummer an. Wenn die Abfrage abgeschlossen ist, informieren wir Sie und Sie können „wie gehabt“ persönlich zur Verlängerung oder Neuausstellung erscheinen.

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Es gibt Jagdscheine mit folgenden Gültigkeitsdauern:

  • 14 Tage (Tagesjagdschein)
  • 1 Jahr
  • 2 Jahre
  • 3 Jahre

Die Beantragung muss am (Haupt-)Wohnsitz erfolgen.

Jagdschein

Erläuterungen und Hinweise

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