Beschreibung
Der Jagdschein kann zu den Öffnungszeiten in Raum 032 und 038 des Dienstleistungszentrum beantragt/verlängert werden.
Öffnungszeiten: Dienstag 08.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 17.30 Uhr
Donnerstag 08.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr
oder nach vorheriger Absprache.
Wichtig: Durch die neue Gesetzesänderung müssen die Unteren Jagdbehörden zukünftig vor Verlängerungen oder Neuausstellungen Auskünfte bezüglich der Zuverlässigkeit bei den Waffenbehörden einholen. Dazu muss durch den/die Antragsteller/in ein Formular ausgefüllt werden, das Sie unter „Downloads“ unter dem Namen „Zuverlässigkeitsüberprüfung“ finden. Bitte senden Sie dieses Formular ausgefüllt an gewerbeangelegenheitenremscheidde – gerne auch zusätzlich unter Angabe einer Telefonnummer, unter der wir Sie erreichen können. Sollten Sie das Formular postalisch einreichen, geben Sie bitte eine E-Mail-Adresse oder Telefonnummer an. Wenn die Abfrage abgeschlossen ist, informieren wir Sie und Sie können „wie gehabt“ persönlich zur Verlängerung oder Neuausstellung erscheinen.
_____________________________________________________________________________________________________________________________________
Es gibt Jagdscheine mit folgenden Gültigkeitsdauern:
- 14 Tage (Tagesjagdschein)
- 1 Jahr
- 2 Jahre
- 3 Jahre
Die Beantragung muss am (Haupt-)Wohnsitz erfolgen.