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Stadt Remscheid

An-, Ab- und Ummeldungen nach Erstellung des Wählerverzeichnisses zur Bundestagswahl am 23. Februar 2025

In das Remscheider Wählerverzeichnis werden alle Deutschen von Amts wegen eingetragen, die am Stichtag 12.01.2025 bei der Meldebehörde mindestens seit dem 23. November 2024 für eine Hauptwohnung gemeldet sind und spätestens am Wahltag das 18. Lebensjahr vollenden werden.

Fortzug ins Ausland

Wer mit Abmeldung Deutschland verlässt und ins Ausland zieht, bleibt wahlberechtigt! Denken Sie daran, rechtzeitig Briefwahlunterlagen zu beantragen.

Wohnungsänderungen und Berichtigungen des Wählerverzeichnisses vom 13.01.2025 bis 02.02.2025 - Aufnahme ins Wählerverzeichnis nur mit Antrag!

  • Wahlberechtigte, die zuvor in einer anderen Gemeinde mit Hauptwohnung gemeldet waren,
  • Wahlberechtigte, die aus dem Ausland zuziehen,
  • Wahlberechtigte ohne Wohnung, die sich aber in Remscheid gewöhnlich aufhalten
  • Wahlberechtigte, die nach dem 12. Januar 2025 eingebürgert wurden.

Den Antrag können Sie  hier PDF-Datei 4,16 kB herunterladen.  Rückkehrer aus dem Ausland haben ein gesondertes  Antragsformular (Öffnet in einem neuen Tab). Gerne können Sie den ausgefüllten und unterschriebenen Antrag per E-Mail senden an wahlenremscheidde. In beiden Fällen muss der Antrag vor dem 03.02.2025 beim Wahlamt eingegangen sein.

Ummeldungen innerhalb Remscheids in der Zeit vom 13.01.2025 bis 23.02.2025

Eine Ummeldung in dieser Zeit führt nicht zu einer Änderung des Wählerverzeichnisses. Sie bleiben im Wählerverzeichnis des Wahlbezirks Ihrer bisherigen Wohnung eingetragen und können nur in dem entsprechenden Wahllokal wählen. Alternativ haben Sie die Möglichkeit, Briefwahl zu beantragen oder im Direktwahlbüro Briefwahl vor Ort zu machen. 

Anmeldungen in Remscheid ab dem 03.02.2025

Ab dem 03.02.2025 wird das Wählerverzeichnis nicht mehr geändert. Sie bleiben an Ihrem bisherigen Wohnsitz wahlberechtigt. Ich empfehle Ihnen, sich schnellstmöglich mit dem Wahlamt an Ihrem bisherigen Wohnort zwecks Übersendung von Briefwahlunterlagen in Verbindung zu setzen.

Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis

In der Zeit vom 03.02.2025 bis 07.02.2025 kann das Wählerverzeichnis im Wahlamt, Elberfelder Straße 36, Raum 119, eingesehen werden.

Bei Fragen steht Ihnen das Wahlamt unter der Telefonnummer 16-2879 gerne zur Verfügung. Oder Sie kommen persönlich während der Öffnungszeiten des Bürgerservice (Mo, Mi und Fr von 7.30 bis 13 Uhr, Di und Do von 7.30 Uhr bis 17.30 Uhr) ins Wahlamt in der Elberfelder Straße 36, Raum 119.

Erläuterungen und Hinweise

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