Ausländerbehörde
Herzlich Willkommen bei der Ausländerbehörde der Stadt Remscheid!
Die Ausländerbehörde befindet sich im Erdgeschoss des Dienstleistungszentrums der Stadt Remscheid in der Elberfelder Str. 32 - 36, 42853 Remscheid.
Sie ist Ihr erster Ansprechpartner in allen aufenthaltsrechtlichen Fragen.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Ausländerbehörde stehen Ihnen beispielsweise zu folgenden Themen zur Verfügung:
- Einreisebestimmungen (Fragen zum Visumserfordernis)
- Arten der Aufenthaltszwecke in der Bundesrepublik Deutschland
- Fragen zur Familienzusammenführung / siehe auch Webseite Familiennachzug zum anerkannten Flüchtling/Asylberechtigten
- Möglichkeit der Begründung eines Daueraufenthaltes
- Erteilung einer Beschäftigungserlaubnis
- Aufenthalt von Bürgern der Mitgliedstaaten der Europäischen Union
- Einladungen von Drittstaatsangehörigen zu Besuchszwecken (Verpflichtungserklärung)
- Asylangelegenheiten
- Integrationskurse (klicken Sie hier für Kursangebote in Remscheid)
Eine vollständige Übersicht und erste hilfreiche Informationen der Ausländerbehörde finden Sie nebenstehend in den Infoboxen und unter dem Menüpunkt
Vorsprache in der Ausländerbehörde: Termin ja oder nein!?
Eine Vorsprache bei der Ausländerbehörde kann in der Regel nur nach vorheriger Terminvereinbarung erfolgen.
Ihren Termin können Sie persönlich während der Öffnungszeiten im Informationsbüro (Zi. 6) der Ausländerbehörde, telefonisch oder per E-Mail vereinbaren. Die Kontaktdaten finden Sie nebenstehend auf der rechten Seite.
Wenn Sie bereits einen Termin vereinbart haben, haben Sie die Möglichkeit, sich an dem Terminal mit Ihrer Terminkennung oder dem Geburtsdatum anzumelden, sodass Ihr Sachbearbeiter erkennt, dass Sie bereits anwesend sind. Sie werden dann mit Ihrem Namen aufgerufen.
Eine Vorsprache in dem Informationsbüro der Ausländerbehörde ist nur mit einem Ticket möglich; dieses können Sie sich bereits eine halbe Stunde vor Öffnungszeit an dem Anmeldeterminal im Wartebereich der Ausländerbehörde ziehen !
Für einige Angelegenheiten, wie die Abholung Ihres Aufenthaltstitels, ist eine Vorsprache ohne Terminvereinbarung während der "offenen Sprechstunde" möglich.
(Bitte beachten Sie auch die nebenstehenden Hinweise zu der "offenen Sprechstunde").
Wir bitten um Verständnis, dass jederzeit aufgrund hohen Besucheraufkommens nicht immer eine sofortige Bearbeitung Ihres Anliegens zugesichert werden kann. Sofern Sie sich hierzu vorab informieren möchten, stehen wir Ihnen gerne telefonisch zur Verfügung.
Bitte beachten Sie :
Seit dem 01.04.2018 werden An- und Abmeldungen der Wohnsitze - unabhängig von Ihrem Aufenthaltsstatus - ausschließlich im Bürgerservice entgegen genommen!
Nähere Informationen zu dieser Dienstleistung erhalten Sie im Bürgerservice!