Erste Gespräche mit dem Investor
Anfang des Jahres 2023 trat die Unternehmerfamilie Dommermuth als Eigentümerin des Outlets in Montabaur mit einem Konzept zur Entwicklung eines „Shoppingcenters mit Outletcharakter" an die Stadt Remscheid heran.
Aufstellungs- und Einleitungsbeschluss
Auf Antrag des Vorhabenträgers vom 6. Juni 2023 hat der Rat der Stadt Remscheid in seiner Sitzung am 19. Juni 2023 beschlossen, das Verfahren für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 685 – Gebiet: Areal zwischen Mühlenstraße und Straße Am Stadion sowie zwischen Brehmstraße und Röntgenstraße in Remscheid-Lennep –einzuleiten.
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung an der Planung zum Bebauungsplan Nr. 685
Die Bezirksvertretung 3 -Lennep- hat in ihrer Sitzung am 14. März 2024 beschlossen, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit an der Planung zu dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 685 durchzuführen.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit an der Planung zu dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 685 findet in der Zeit von Montag, 8. April 2024, bis einschließlich Dienstag, 7. Mai 2024, statt.
Weitere Informationen zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit finden Sie unter folgendem Link:
Informationsveranstaltung
Am Mittwoch, 17. April 2024, fand um 17 Uhr, in der Aula des Röntgen-Gymnasiums, Röntgenstraße 12, 42897 Remscheid, eine Informationsveranstaltung statt, in der die Planung vorgestellt und diskutiert wurde.
Die Präsentation finden Sie hier:
Informationsveranstaltung für Kinder und Jugendliche
Darüber hinaus fanden am Mittwoch, 24. April 2024, im Jugendzentrum "Die Welle", Wallstraße 54, 42897 Remscheid, speziell für die Interessen von Kindern um 15 Uhr sowie speziell für die Interessen von Jugendlichen um 18 Uhr Informationsveranstaltungen statt.
Die Präsentation finden Sie hier:
Frühzeitige Beteiligung zum Bebauungsplan Nr. 685 abgeschlossen – was passiert nun?
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 685 ist nun abgeschlossen. Im nächsten Schritt werden die eingegangenen Stellungnahmen, Anregungen und Hinweise ausgewertet und die für die Planung relevanten Inhalte in die Pläne eingearbeitet. Darüber hinaus werden weitere Fachgutachten erstellt und die daraus resultierenden relevanten Erkenntnisse ebenfalls in die Planunterlagen aufgenommen. Hierdurch wird der bislang vorliegende Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 685 zu einem Entwurf weiterentwickelt. Der Entwurf des Bebauungsplans wird danach den politischen Gremien inkl. aller Stellungnahmen, Anregungen und Hinweise zur Beschlussfassung vorgelegt, um unter anderem die zweite Stufe der Öffentlichkeitsbeteiligung einzuleiten. Diese ist für das 1. Quartal 2025 vorgesehen.
Rat gibt grünes Licht zum Grundstückskaufvertrag
In der Sitzung des Rates am 29. August wurde mit großer Mehrheit der Beschluss zum Grundstückskaufvertrag zwischen der Stadt Remscheid und der Outlet Remscheid GmbH & Co. KG beschlossen.
Das Abstimmungsergebnis lautete: 43 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen. Der Vertrag kann nun im üblichen Verfahren notariell zwischen den Beteiligten abgeschlossen werden.
Dieser Beschluss zum Kaufvertrag bzw. der Abschluss des Kaufvertrages zum jetzigen Zeitpunkt ist wichtige Voraussetzung für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan. Hierfür muss der Investor “bereit und in der Lage sein” das Projekt umzusetzen.
"Der heutige Beschluss ist ein entscheidender Schritt vorwärts und ein deutliches Signal des Rates der Stadt Remscheid an den Investor”, so Oberbürgermeister Burkhard Mast-Weisz.
Philipp Dommermuth: "Ich bedanke mich bei allen Ratsmitgliedern und der Stadt für deren Unterstützung das Outlet Remscheid zu realisieren. Heute wurde ein wichtiger Meilenstein im Verfahren erreicht."
Der Grundstückskaufvertrag ist unabhängig von den im Gesamtverfahren erforderlichen unterschiedlichsten Gutachten, die zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht abschließend vorliegen. Die Gutachten bzw. ihre Ergebnisse haben Auswirkungen auf die Inhalte des Bebauungsplanverfahrens und Durchführungsvertrages.
Selbstverständlich beinhaltet der Kaufvertrag auch ausreichende Sicherheiten für eine evtl. Rückübertragung des Grundstückes an die Stadt Remscheid. Auch ist der Rat der Stadt Remscheid weiterhin Herr des Verfahrens und kann die weiteren Abläufe bestimmen.
Der Beschluss erfolgte im nichtöffentlichen Sitzungsteil des Rates, da die Gemeindeordnung NRW dies für Grundstücks- und Vertragsangelegenheiten ausdrücklich vorschreibt. Die nichtöffentliche Sitzung ging von 19:10 Uhr bis 19:25 Uhr.
Die nächsten wichtigen Verfahrensschritte nach Fertigstellung der Gutachten werden die Offenlage der Pläne (inkl. Bürgerbeteiligung) und der Abschluss des Durchführungsvertrages sein.
Grundstückskaufvertrag erfolgreich abgeschlossen
In der letzten Sitzung des Rates am 29. August wurde mit großer Mehrheit der Beschluss zum Abschluss des Grundstückskaufvertrages zwischen der Stadt Remscheid und der Outlet Remscheid GmbH & Co.KG gefasst.
Am 5. September wurde der Kaufvertrag nun offiziell beim Notar beurkundet. Für die Stadt Remscheid waren Oberbürgermeister Burkhard Mast-Weisz und Rechtsdezernentin Barbara Reul-Nocke anwesend. Der Investor Philipp Dommermuth wurde von seinem Rechtsbeistand begleitet.
"Wir freuen uns, heute einen wichtigen Meilenstein in unserer Zusammenarbeit mit dem Investor erreicht zu haben. Der formelle Abschluss des Kaufvertrags zum jetzigen Zeitpunkt ist eine wesentliche Voraussetzung für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan“, erklärte Oberbürgermeister Burkhard Mast-Weisz.
Die nächsten wichtigen Verfahrensschritte nach Fertigstellung der Gutachten werden die Offenlage der Pläne (inkl. Bürgerbeteiligung) und der Abschluss des Durchführungsvertrages sein.