Herzlich willkommen in Remscheid!
Hier finden Sie alle Informationen, wenn Flüchtlinge aus der Ukraine in Remscheid angekommen sind:
Erste Hinweise für ukrainische Flüchtlinge in Remscheid
Wenn Sie sich in Remscheid z.B. bei Verwandten, Freunden oder Bekannten aufhalten, melden Sie sich bitte per Mail bei der Ausländerbehörde.
Nutzen Sie hierzu unser E-Mail-Postfach: auslaenderamtremscheidde.
Die Ausländerbehörde wird Sie dann registrieren. Somit haben Sie einen Anspruch auf finanzielle Unterstützung. (s.u. „Hilfe zum Lebensunterhalt“)
Es ist wichtig, dass Sie uns folgende Dokumente der betroffenen Personen übersenden und uns folgendes mitteilen:
- Kopie der Ausweisdokumente (Pass, Geburtsurkunde oder sonstiges)
- jedenfalls personenbezogene Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum)
- den Einreisezeitpunkt nach Deutschland
- die Anschrift, wo Sie sich derzeit aufhalten
- sonstige Kontaktdaten (Telefonnummer, E-Mail-Adresse)
Es ist zunächst nicht erforderlich, dass Sie bei der Ausländerbehörde oder dem Einwohnermeldeamt vorsprechen. Sie müssen keinen Termin vereinbaren!
Wir werden uns mit Ihnen in Verbindung setzen, um Ihren weiteren Aufenthalt in Deutschland zu regeln.
Rechtliche Hinweise:
Ukrainische Staatsangehörige können visumfrei nach Deutschland einreisen und sich hier bis zu 90 Tage ohne Aufenthaltserlaubnis aufhalten; das gilt auch für Drittstaatsangehörige Personen mit ukrainischem Aufenthaltstitel.
Mit Beschluss der Europäischen Union vom 04.03.2022 wird ein vorübergehender Schutzstatus gewährt. Es ist nicht erforderlich einen Asylantrag zu stellen.
Betroffene Personen erhalten in Deutschland eine Aufenthaltserlaubnis gem. § 24 Aufenthaltsgesetz. Die gesetzliche Regelung wird noch konkretisiert.
Demnach soll die Aufenthaltserlaubnis zunächst für 1 Jahr erteilt werden. Auch eine Erwerbstätigkeit soll erlaubt werden.
Weitere Informationen auch auf der Seite der Ausländerbehörde.
Warnung vor Menschenhandel für Frauen aus der Ukraine!
Hier finden Sie einen „Warnflyer“ des Vereins „Vitsche“, der Frauen aus der Ukraine, die in Deutschland ankommen und auf Hilfe angewiesen sind, vor Menschenhandel warnt: Zum Fylyer PDF-Datei 7,32 MB
Suchdienst bei Kontaktverlust zu Angehörigen
Der Krieg in der Ukraine kann Familien auseinanderreißen, die einander schnellstmöglich wieder finden wollen. Das Deutsche Rote Kreuz nimmt hier eine humanitäre Aufgabe im Auftrag der Bundesrepublik wahr. Das Deutsche Rote Kreuz Nordrhein e.V. betreibt unter anderem eine Suchdienst-Beratungsstelle in Wuppertal. Sie übernimmt auch Beratungen für Suchanfragen aus Remscheid.
Bitte sprechen Sie einen Termin ab.
Bitte wenden Sie sich an Ihre zuständige Beratungsstelle:
DRK-Kreisverband Wuppertal, Frau Regina Kreuz
Humboldtstr. 20
42283 Wuppertal
Telefon: +49 (0202) 8906 - 124
Fax: +49 (0202) 8870 - 74
E-Mail: regina.kreuz(at)drk-wuppertal.de
Sprechzeiten:
nach telefonischer Vereinbarung
Müssen Menschen aus der Ukraine einen Asylantrag stellen, damit sie in Deutschland bleiben können?
Nein. Derzeit ist geplant, dass Menschen aus der Ukraine auf Grundlage des § 24 des Aufenthaltsgesetzes aufgenommen werden sollen. Grundlage ist eine Entscheidung des Rates der Europäischen Union. Mit dieser Entscheidung wird in Kürze gerechnet. Damit müssen sie keinen Asylantrag stellen. Nach dem Aufenthaltsgesetz soll ihnen dann der Aufenthalt in Deutschland für die Dauer des Krieges in der Ukraine genehmigt werden. Die Einzelheiten für eine Aufnahme nach § 24 Aufenthaltsgesetz sind derzeit noch nicht bekannt. Sobald die Regelungen vorliegen, werden wir die Antwort auf diese Frage aktualisieren.
Selbstverständlich können ukrainische Staatsangehörige einen Asylantrag stellen, bitte klicken Sie hier (Öffnet in einem neuen Tab).
Darf ich eigenen Wohnraum anmieten?
Sie haben die Möglichkeit sich selbst eine Wohnung zu suchen und einen eigenen Mietvertrag mit einem Wohnungsgeber abzuschließen.
Was muss ich tun, wenn ich kein Geld habe, um selbst eine Miete zu bezahlen?
Wenn Sie selbst mittellos sind, haben Sie grundsätzlich Anspruch auf Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) (= Grundsicherung für Arbeitsuchende – Leistung durch das Jobcenter) oder nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) (= Sozialhilfe - Leistung durch Sozialamt).
Hierüber haben Sie dir Möglichkeit die Kosten der Unterkunft als Bedarf geltend zu machen.
Die Kosten für eine Wohnung werden allerdings nur bis zu einer Höchstgrenze übernommen, die von der Anzahl der Personen abhängt. Setzen Sie sich deshalb bitte unbedingt vor der Anmietung einer Wohnung mit dem Sozialamt oder Jobcenter in Verbindung (siehe nächste Überschrift "Hilfe zum Lebensunterhalt...").
Hilfe zum Lebensunterhalt: Wo kann ich Leistungen beantragen?
Wenn Sie hilfsbedürftig sind, besteht grundsätzlich ein Anspruch auf Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) (= Grundsicherung für Arbeitsuchende – Leistung durch das Jobcenter) oder nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) (= Sozialhilfe - Leistung durch Sozialamt).
In wenigen Fällen haben Sie (vorübergehend) Anspruch auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG).
Zunächst müssen Sie sich der Ausländerbehörde Remscheid melden. Dafür senden Sie bitte unter Angabe des Einreisedatums in die Bundesrepublik Deutschland Kopien der Pässe an Auslaenderamtremscheidde.
Erst nach vollständiger Registrierung bei der Ausländerbehörde können Leistungen nach dem AsylbLG, SGB II oder SGB XII beantragt werden.
Wenden Sie sich zur Antragstellung
- für die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) per E-Mail an Aufnahmeremscheidde.
- für die Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) II an jobcenter-remscheidjobcenter-gede.
- für die Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) XII an Ukraine.SGBXIIremscheidde.
Es ist möglich, eine E-Mail an die Ausländerbehörde und die Leistungsbehörden gleichzeitig zu senden, so sparen Sie Zeit!
Fügen Sie der E-Mail Kopien Ihres Passes/Ihrer Pässe, sowie sonstiger Identitätsdokumente (Geburtsurkunden, Heiratsurkunde) und evtl. vorhandene Impfdokumente bei. Des Weiteren benötigen wir Angaben zum aktuellen Aufenthaltsort (Adresse).
Sie erhalten kurzfristig eine Nachricht mit Angaben zum Vorsprachetermin bzw. weiteren Infos.
Ich bin Flüchtling und suche eine private Unterkunft?
Viele Menschen in Deutschland und Europa bieten Menschen aus der Ukraine zurzeit kostenlose Unterkünfte an. Zu diesem Zweck gibt es verschiedene Online-Plattformen, wie z.B.
- https://elinor.network/gastfreundschaft-ukraine (Öffnet in einem neuen Tab)
- https://www.host4ukraine.com (Öffnet in einem neuen Tab)
- https://warmes-bett.de (Öffnet in einem neuen Tab),
die private Vermittlung von Bleibemöglichkeiten auf den jeweiligen Seiten anbieten.
Schützen Sie sich vor unseriösen Angeboten und benachrichtigen Sie die Polizei, falls Sie sich unwohl fühlen. Minderjährige dürfen ohne ihre Familien unter keinen Umständen privat untergebracht werden. Hier ist die Polizei (Tel. 110) oder das Remscheider Jugendamt zu benachrichtigen. Außerdem können Sie auch in den Erstaufnahmeeinrichtungen oder Notunterkünften der einzelnen Bundesländer untergebracht werden. Bitte fragen Sie bei Ihrer Remscheider Ausländerbehörde oder der Polizei nach einer Adresse. Sie müssen keinen Asylantrag stellen, um untergebracht zu werden. Wenn Ihnen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG erteilt wurde und Sie eine Unterkunft benötigen, kümmert sich die örtliche Leistungsbehörde um eine Unterkunft für Sie.
Ich bin krank und brauche ärztliche Hilfe/Medikamente?
Ich bin krank und brauche ärztliche Hilfe/Medikamente? Wer bezahlt das?
Im Rahmen der Beantragung von Sozialleistungen, erhalten Sie auch einen Krankenversicherungsschutz. Sprechen sie hierzu Ihre zuständige Leistungsbehörde an. Ist Ihnen bei Leistungsantrag bereits bekannt, dass Sie umgehend ärztliche Hilfe oder Medikamente benötigen, sprechen Sie dies unbedingt bei Ihrer Vorsprache an.
Ich bin krank und habe noch keine Sozialleistungen beantragt:
Sollten Sie noch keine Leistungen erhalten, aber dennoch dringend einen Arzt benötigen, wenden Sie sich bitte an „Ärzte ohne Grenzen“.
Auch in Remscheid gibt es eine „Praxis ohne Grenzen“. Alle Informationen zu dieser Praxis finden Sie hier (Öffnet in einem neuen Tab).
Sofern es sich um einen akuten medizinischen Notfall handelt, wählen Sie die 112.
Können sich Personen aus der Ukraine hier gegen Corona impfen lassen?
Personen aus der Ukraine, die sich gegen Corona impfen möchten, nutzen bitte das Impfzentrum der Stadt Remscheid: Impfstelle Remscheid (Öffnet in einem neuen Tab)
Kinder von 5-11 Jahren nutzen bitte unsere Kinderimpfstelle (Öffnet in einem neuen Tab).
Aufklärungsbogen und Anamnese- und Einwilligungsbogen zur COVID-19-Impfung
auf Ukrainisch (Öffnet in einem neuen Tab):
Zur Schutzimpfung gegen COVID-19 (Grundimmunisierung und Auffrischimpfungen)
– mit mRNA-Impfstoffen –
auf Ukrainisch: (Öffnet in einem neuen Tab)
Zur Schutzimpfung gegen COVID-19 (Grundimmunisierung )
– mit proteinbasiertem Impfstoff –
(Nuvaxovid® von Novavax)
Infoflyer „Impfen hilft. 7 gute Gründe, sich jetzt impfen zu lassen“ auf Ukrainisch PDF-Datei 334,51 kB
Infoflyer Corona-Schutzimpfung für Kinder (5-11 Jahre) auf Ukrainisch PDF-Datei 494,51 kB
Infoflyer Corona-Schutzimpfung für Kinder und Jugendliche (12-17 Jahre) auf Ukrainisch PDF-Datei 271,91 kB
Alle Informationen zur Corona-Impfung finden Sie auf unserer Homepage hier (Öffnet in einem neuen Tab).
Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung stellt Informationsmaterialien zum Coronavirus in ukrainischer Sprache bereit. Auf der Internetseite finden Interessenten diverse Merkblätter unter anderem zur COVID-19-Schutzimpfung, bitte klicken Sie hier (Öffnet in einem neuen Tab).
Können sich Personen aus der Ukraine kostenfrei auf das Corona-Virus testen lassen?
Lt. Dem Bundesministerium für Gesundheit haben Geflüchtete aus der Ukraine einen Anspruch auf einen kostenfreien Corona-Schnelltest.
Es muss ein Nachweis zur Identitätsfeststellung vorliegen, aus dem sich eine möglichst klare Zuordnung mit Name und Lichtbild zur Sicherung der Identität ergibt, z. B. Ausweis, Führerschein, Dokument auf dem Handy etc.
Hier finden Sie eine Liste der Schnelltestanbieter in Remscheid.
Ukrainische Geflüchtete können deutschlandweit und im VRR-Gebiet kostenlos Bus und Bahn nutzen
Jobhilfe: Beschäftigung für Geflüchtete
Die Wirtschaftsjunioren Remscheid bieten an, Geflüchteten über ihr Netzwerk in eine konkrete Beschäftigung zu bringen, Ihnen durch Praktika Einblicke vor Ort zu ermöglichen und/oder Weiterbildungsangebote zu unterbreiten.
Weitere Informationen erhalten Sie hier: www.wjremscheid.de (Öffnet in einem neuen Tab).
Ukraine- Informationsseite der Bundesagentur für Arbeit
Die Bundesagentur für Arbeit hat eine Informationsseite für Geflüchtete aus der Ukraine erstellt: https://www.arbeitsagentur.de/ukraine.
Häufig gestellter Fragen und Antworten für Vertriebene aus der Ukraine (Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration)
Flucht, Einreise und Asyl -
Wer aus der Ukraine flüchten muss, hat viele Fragen und braucht Unterstützung. Hier finden ukrainische Staatsangehörige und auch Drittstaatsangehörige, die aus der Ukraine geflüchtet sind, aktuelle Antworten – die fortlaufend aktualisiert werden.