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Stadt Remscheid

Finanzbuchhaltung als Vollstreckungsbehörde

Vollstreckungs- und Inkassoangelegenheiten

Bearbeitung von Vollstreckungsangelegenheiten wie Pfändungen, Durchsuchungsbeschlüsse, eidesstattliche Versicherungen etc. bei offenen städtischen Forderungen.

Beschreibung

Durch die Finanzbuchhaltung als Vollstreckungsbehörde werden alle öffentlich-rechtlichen als auch die meisten privatrechtlichen Forderungen der Stadt Remscheid beigetrieben.

Außerdem werden im Wege der Amtshilfe Forderungen anderer Behörden sowie behördengleicher Einrichtungen (z.B. Beitragsservice, Handwerkskammer, Deutsche Rentenversicherung usw.) vollstreckt.

Nach erfolgtem Mahnverfahren werden nicht beglichene Forderungen an die Vollstreckungsbehörde übergeben.

Liegen Informationen vor,  werden Vollstreckungsmaßnahmen z.B. Kontopfändung, Lohnpfändung, Mietpfändung, Abnahme der Vermögensauskunft, Eintragung im Schuldnerverzeichnis eingeleitet.

Sollten keine verwertbaren Informationen bekannt sein, erhält die Schuldnerin oder der Schuldner zunächst eine Zahlungsaufforderung/Vollstreckungsankündigung.

Führt dies nicht zur Begleichung der Forderung, wird im Anschluss die Vollziehungsbeamtin oder der Vollziehungsbeamte mit der Beitreibung der Forderung beauftragt.

Diese sind neben dem Kassieren der offenen Forderung auch für die Sachpfändung zuständig.

Gegebenenfalls können sie auch mit einer richterlichen Durchsuchungsanordnung eine zwangsweise Türöffnung unter Hinzuziehung eines Schlüsseldienstes durchführen.

Gepfändete Gegenstände wie z.B. PKW, Computer usw. werden durch die Vollstreckungsbehörde auf der Internetplattform  www.zollauktion.de verwertet.

 

Darüber hinaus werden durch die Vollstreckung Insolvenz- und Schuldenbereinigungsverfahren abgewickelt, an denen die Stadt Remscheid als Gläubiger beteiligt ist.

Ebenfalls werden Zwangsmaßnahmen (Zwangsversteigerungs- und verwaltungsverfahren) in das unbewegliche Vermögen der Schuldnerin oder des Schuldners durchgeführt.

 

Die Beitreibung privatrechtlicher Unterhaltsforderungen erfolgt nach den entsprechenden Vorschriften der Zivilprozessordnung.

 

Datenschutzhinweis:

Informationen über die Verarbeitung personenbezogener Daten des Fachdienstes Steuern und Finanzbuchhaltung und über Ihre Rechte nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie über Ihre Ansprechpartner in Datenschutzfragen entnehmen Sie bitte dem allgemeinen Informationsschreiben. Dieses Informationsschreiben finden Sie unter  www.remscheid.de (rathaus-und-politik/finanzen/ oder erhalten es auf Anforderung beim Fachdienst Steuern und Finanzbuchhaltung.

 

 

Hier finden Sie uns:                                      

Hindenburgstr. 52 – 58                                    

42853 Remscheid                                          

Öffnungszeiten:

Mo - Fr:  08:15 - 12:15 Uhr

und nach Terminvereinbarung

Finanzbuchhaltung als Vollstreckungsbehörde

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