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Stadt Remscheid

Wohnberechtigungsschein

Ein Wohnberechtigungsschein kann einkommensschwachen Personen / Familien für den Einzug in öffentlich geförderte Wohnungen (Sozialwohnungen) erteilt werden, die oftmals preiswerter sind als Wohnungen auf dem freien Wohnungsmarkt.

Beschreibung

Ein Wohnberechtigungsschein ist eine Bezugsgenehmigung für den Einzug in eine öffentlich geförderte Wohnung. Die Erteilung ist von den jeweiligen Einkommen und der Personenanzahl aller Haushaltsmitglieder abhängig.

Für die Prüfung der Einzugsberechtigung müssen ein entsprechender Antrag und Einkommensnachweise vorgelegt werden.

Die Antragsunterlagen können auch von Dritten eingereicht werden. Sofern eine Vollmacht und die Personalausweise des Antragstellers und der bevollmächtigten Person vorliegen, kann der WBS von dieser auch in Empfang genommen werden.

Der Wohnberechtigungsschein ist ab Ausstellung für 1 Jahr in Nordrhein-Westfalen gültig. Außerhalb Nordrhein-Westfalens ausgestellte Wohnberechtigungsscheine berechtigen nicht zum Bezug einer öffentlich geförderten Wohnung.

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Wohnberechtigungsschein

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