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Stadt Remscheid

Wirtschaftliche Jugendhilfe

Schriftliches Bewilligungsverfahren und Abwicklung der finanziellen Leistungen für Kinder, Jugendliche und junge Volljährige.

Beschreibung

Das Sachgebiet Wirtschaftliche Jugendhilfe (WJH) ist der Abteilung Soziale Dienste angegliedert. Die WJH ist zuständig für die Gewährung finanzieller Hilfen in den Bereichen:

  • ambulante Hilfen (flexible Hilfen, sozialpädagogische Familienhilfe, Schulprojekte)
  • teilstationäre Hilfen (Tagesgruppen etc.)
  • stationäre Hilfen (Heime, Mutter-Kind-Einrichtungen, INSPE-Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung, Pflegestellen, Eingliederungshilfe für seelisch behinderte oder von seelischer Behinderung bedrohte junge Menschen)
  • einschließlich der Heranziehung Kostenbeitragspflichtiger und der Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber Dritten.

Erläuterungen und Hinweise

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