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Stadt Remscheid

Jugendgerichtshilfe

Die Jugendgerichtshilfe wirkt in Strafverfahren gegen Jugendliche und junge Erwachsene (bis 21 Jahre) mit.

Beschreibung

Die Jugendgerichtshilfe ist ein sozialpädagogischer Fachdienst, der straffällig gewordene Jugendliche berät, ihre Persönlichkeit, das soziale Umfeld und die Hintergründe der Tat erforscht und das Gericht darüber informiert.

Die Jugendgerichtshilfe schlägt außerdem eine geeignete erzieherische Maßnahme vor und überwacht die vom Gericht verhängten Auflagen.

Die Jugendgerichtshilfe bringt die erzieherischen Gesichtspunkte in das Verfahren ein und vermittelt gegebenenfalls weitere Hilfe und Maßnahmen.

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