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Stadt Remscheid

Jugendrat der Stadt Remscheid

Der Jugendrat hat 15 Mitglieder im Alter von 14 bis einschließlich 17 Jahren, er vertritt die Interessen und Belange junger Menschen und ist bei möglichst allen jugendrelevanten Planungen und Themen zu beteiligen.

Beschreibung

  • Der Jugendrat ist berechtigt, eigene Anträge, Stellungnahmen und Empfehlungen an den Rat, die Ausschüsse oder die Bezirksvertretungen zu richten.
  • Der Jugendrat hat das Recht, Anfragen an die Oberbürgermeisterin zu stellen.
  • Der Rat, die Bezirksvertretungen und die Ausschüsse sollen kinder- und jugendrelevante Angelegenheiten erst beraten, wenn dem Jugendrat Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben wurde.
  • Die Verwaltung leitet Vorlagen, die jugendrelevante Angelegenheiten betreffen, vor der Beratung im Rat, in den Ausschüssen oder den Bezirksvertretungen dem Jugendrat zur Kenntnisnahme zu.

Der Jugendrat wird durch die Kinder- und Jugendförderung unterstützt und beraten. Sie übernimmt die Geschäftsführung und organisiert die Wahlen.

Erläuterungen und Hinweise

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