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Stadt Remscheid

Anerkennung von Vereinen und Organisationen als Träger der freien Jugendhilfe

Anerkennung von Vereinen und Organisationen nach § 75 SGB VIII KJHG als Träger der freien Jugendhilfe durch den Jugendhilfeausschuss

Beschreibung

Vereine und Organisationen können sich u. U. als Träger der freien Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz) durch den Jugendhilfeausschuss anerkennen lassen.

Die Anerkennung ist häufig Voraussetzung für die Erteilung der Betriebserlaubnis und für die Gewährung öffentlicher Mittel im Bereich der Jugendhilfe.

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