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Stadt Remscheid

Elternbeiträge

Für die Betreuung Ihrer Kinder in einer Kindertageseinrichtung, in Kindertagespflege und in einer Offenen Ganztagsschule haben die Eltern entsprechend ihrer Zahlungsfähigkeit monatliche Beiträge zu leisten. Grundlage dafür sind die örtlichen Satzungen.

Beschreibung

Elternbeiträge für den Bereich der Kindertageseirichtungen, der Kindertagespflege und der Offenen Ganztagsschule werden nach den Satzungen der Stadt Remscheid festgesetzt.

Grundlage der Berechnung ist das Einkommen des Vorjahres bzw. (bei Veränderungen im aktuellen Jahr) das im laufenden Jahr zu erwartende bzw. erzielte Jahreseinkommen.

Für Kinder, die bis zum 30.09. das vierte Lebensjahr vollendet haben werden, ist die Inanspruchnahme ab Beginn des im selben Kalenderjahr beginnenden Kindergartenjahres bis zur Einschulung beitragsfrei. Ebenfalls beitragsfrei sind Geschwisterkinder und Kinder von Eltern, die über weniger als 19.000,00 € Jahresbruttoeinkommen verfügen oder aber Leistungen nach einem der folgenden Gesetze beziehen:

  • Sozialgesetzbuch II ("Hartz IV")
  • Sozialgesetzbuch XII (Sozialhilfe/Grundsicherung)
  • Asylbewerberleistungsgesetz
  • Bundeskindergeldgesetz (nur bei Kinderzuschlag- bzw. Wohngeldbezug)

Elternbeiträge können im Rahmen des Sonderausgabenabzugs in bestimmten Höchstgrenzen steuerlich geltend gemacht werden. Hierzu sind ggf. als Nachweise der Beitragsbescheid sowie die zugehörigen Zahlungsunterlagen notwendig. Verbindliche Auskünfte dazu erteilt Ihnen Ihr Finanzamt.

Bescheinigungen über die Zahlung von Elternbeiträgen werden seitens der Stadt Remscheid nicht ausgestellt.

Sofern Eltern über ein geringes Einkommen verfügen und ihnen die finanzielle Belastung nicht zuzumuten ist, haben sie die Möglichkeit, einen Antrag auf Erlass des Elternbeitrages zu stellen (§90 SGB VIII). Der Antrag ist nach Bescheiderteilung über den monatlich zu leistenden Elternbeitrag unter Nachweis der Befreiungsgründe (Bescheidkopie) schriftlich beim Fachdienst Soziales und Wohnen zu stellen.

Elternbeiträge

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