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Stadt Remscheid

Heimaufsicht / Veröffentlichung von Ergebnisberichten

Beschreibung

In dem Bereich "Downloads / Links" werden Ergebnisberichte über die wesentlichen Ergebnisse von wiederkehrenden ordnungsbehördlichen Prüfungen veröffentlich, zu deren Veröffentlichung die Heimaufsicht gem. § 4 WTG -DVO verpflichtet ist.

In diesem Zusammenhang weist die Heimaufsicht darauf hin, dass gem. § 6 Abs. 1 WTG

  • die aktuellen Prüfberichte über Regelprüfungen der Aufsichtbehörde in der jeweiligen Einrichtung an gut sichtbarer Stelle auszuhängen bzw. auszulegen sind,
  • die Prüfberichte über Regelprüfungen der letzten dei Jahre zur Einsichtnahme durch die gegenwärtigen oder künftigen Nutzerinnen/Nutzer oder von ihnen beauftragten Personen bereitzuhalten sind,
  • aktuelle Prüfberichte über Regelprüfungen der Aufsichtbehörde sind gegenwärtigen sowie künftigen Nutzerinnen/Nutzer auf Wunsch in Kopie auzuhändigen. 

Erläuterungen und Hinweise

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