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Stadt Remscheid

Fahrerlaubnis: Verlust oder Diebstahl

Ist ein Führerschein abhanden gekommen oder vernichtet worden, hat der bisherige Inhaber den Verlust unverzüglich anzuzeigen und sich ein Ersatzdokument ausstellen zu lassen, sofern er nicht auf die Fahrerlaubnis verzichtet.

Beschreibung

Wenn Sie Ihren bisherigen Führerschein verloren haben oder Ihnen dieser gestohlen wurde, können Sie einen neuen EU-Kartenführerschein beantragen.

Die Antragstellung muss persönlich erfolgen, da Sie vor Ort Ihre Unterschrift für den EU-Kartenführerschein leisten müssen.

Für die Dauer der Bearbeitung wird ein vorläufiger Führerschein ausgestellt. Dieser gilt nur innerhalb von Deutschland zusammen mit einem gültigen Ausweisdokument, da der vorläufige Führerschein kein Lichtbild enthält.

Für die Abholung des Führerscheines brauchen Sie nicht mehr persönlich zu erscheinen, wenn bei Antragstellung eine Diebstahlsanzeige einer deutschen Polizeibehörde vorlag. Auch bei einem Diebstahl im Ausland können Sie diesen nachträglich bei der deutschen Polizei anzeigen.

Sofern es sich nicht um einen Diebstahl handelt, ist die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung über den Verlust des Dokuments erforderlich. Hierfür wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 30,70€ fällig.

Bei Abholung durch Dritte ist eine formlose Vollmacht erforderlich. Ein ggf. ausgestellter vorläufiger Führerschein ist abzugeben.

Für diese Dienstleistung müssen Sie über die  Online-Terminreservierung (Öffnet in einem neuen Tab) einen Termin vereinbaren. Eine Vorsprache ohne Terminvereinbarung ist nicht möglich!

Fahrerlaubnis: Verlust oder Diebstahl

Erläuterungen und Hinweise

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