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Stadt Remscheid

Halteverbot für Wohnungsumzüge und Anlieferungen

Benötigen Sie für einen Umzug oder eine größere Anlieferung eine freie Anfahrtszone ? Für Umzüge und größere Lieferungen kann auf Antrag zeitlich begrenzte Haltverbotezone eingerichtet werden.

Beschreibung

Die Haltverbotszone muss mit amtlichen Verkehrszeichen ausgeschildert werden. Die Aufstellung der Verkehrszeichen muss durch den Antragsteller oder eine von ihm beauftragte Beschilderungsfirma erfolgen.

Diese Verkehrszeichen dürfen erst aufgestellt werden, wenn eine rechtswirksam verkehrliche Anordnung durch die zuständige Straßenverkehrsbehörde erteilt wurde.

Die Haltverbotszeichen sind 4 Tage vor ihrem Inkrafttreten aufzustellen.

Die Aufstellung der Verkehrszeichen erfolgt auf eigene Kosten.

Außerdem besteht die Möglichkeit die Haltverbote über die Technischen Betriebe Remscheid - TBR - gegen Gebühr zu leihen.

Halteverbot für Wohnungsumzüge und Anlieferungen

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