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Stadt Remscheid

Meldebescheinigung

Erteilung einer einfachen oder erweiterten Meldebescheinigung

Beschreibung

Sie können zu folgenden Öffnungszeiten terminlos an der Infotheke vorsprechen:
Mo + Mi  07:30-13:00 Uhr  Di  07:30-13:00 Uhr und 14:00-17:30 Uhr  Do  07:30-13:00 Uhr und 14:00-16:00 Uhr  Fr. 07:30-12:00 Uhr

Für die Vorlage bei Behörden werden häufig schriftliche Bestätigungen über eigene Daten aus dem Melderegister gefordert. Der Antrag kann durch persönliche Vorsprache oder durch Bevollmächtigung einer dritten Person erfolgen. Grundsätzlich ist die Identität nachzuweisen.

Auch eine schriftliche Antragsstellung ist möglich. Dabei ist zu beachten, dass auf der Anforderung beschrieben wird, wofür die Meldebescheinigung benötigt wird (also wo diese vorgelegt werden muss) und welchen Umfang Sie enthalten soll.

Wird ausdrücklich nach einer Lebensbescheinigung verlangt, kann diese nur bei persönlicher Vorsprache erteilt werden.

Meldebescheinigung

Erläuterungen und Hinweise

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