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Stadt Remscheid

KFZ: Feinstaubplakette beantragen

Die Feinstaubplakette ist erforderlich, um eine Umweltzone befahren zu dürfen. In eine Umweltzone dürfen nur Kraftfahrzeuge bestimmter Schadstoffgruppen einfahren, die sich nach ihrer Euro-Abgasnorm sowie dem Feinstaubausstoß richtet.

Beschreibung

Sie können zu folgenden Zeiten terminlos (Ziehung einer Wartemarke) vorsprechen:
Montag bis Donnerstag von 07:30 Uhr bis 12:30 Uhr
Freitag von 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr

Seit dem 1. März 2007 können von den örtlichen Kommunen Umweltzonen eingerichtet werden. In diese Zonen dürfen nur noch Kraftfahrzeuge mit geringem Schadstoffausstoß und einer Feinstaubplakette an der Windschutzscheibe (oder einer Ausnahmegenehmigung) einfahren.

Die Verordnung gilt für alle Personenkraftwagen und Nutzfahrzeuge, unabhängig von der Antriebsart (mit Verbrennungsmotoren - Benzin, Diesel oder Gas - und mit Elektroantrieb). Auch im Ausland zugelassene Fahrzeuge benötigen die Plakette, um die Umweltzonen befahren zu dürfen.

Mit welcher Plakette das Fahrzeug gekennzeichnet werden kann, erfährt man durch die Emmissionsschlüsselnummer in seinen Fahrzeugdokumenten. In den Fahrzeugscheinen steht sie im Feld 1 (Fahrzeug- und Aufbauart) an der 5. und 6. Stelle, in der Zulassungsbescheinigung Teil I im Feld 14.1 an der 3. und 4. Stelle.

Ausgenommen von den Regelungen zu den Feinstaubplaketten sind:

  • mobile Maschinen und Geräte (z. B. land- und forstwirtschaftliche Kfz)
  • Arbeitsmaschinen
  • zwei- und dreirädrige Fahrzeuge (z. B. Mofas, Motorräder, Motorroller); dazu gehören auch leichte vierrädrige Fahrzeuge (Quads)
  • Fahrzeuge, mit denen Personen fahren oder gefahren werden, die außergewöhnlich gehbehindert, hilflos oder blind sind (Nachweis durch Merkzeichen "aG", "H" oder "Bl" im Schwerbehindertenausweis)
  • Krankenwagen, Arztwagen mit entsprechender Kennzeichnung "Arzt Notfalleinsatz"
  • Oldtimer mit H- oder 07-Kennzeichen, sowie im Ausland zugelassene Fahrzeuge, die gleichwertige Anforderungen eines Oldtimers mit H- oder 07-Kennzeichen erfüllen
  • Kraftfahrzeuge mit Ausfuhr- und Kurzzeit- sowie roten Kennzeichen (für Probe- und Überführungsfahrten)
  • Kraftfahrzeuge des Schausteller- und Zirkusgewerbes (muß erkennbar sein)
  • Handwerker mit entsprechenden Parkausweisen
  • Ausweichverkehre über Bedarfsumleitungen von Autobahnen
KFZ: Feinstaubplakette beantragen

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