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Stadt Remscheid

Notdurft verrichten

Auf öffentlichen Strassen, Wegen und Plätzen und in öffentlichen Anlagen ist es verboten, seine Notdurft außerhalb von Bedürfnisanstalten zu verrichten.

Beschreibung

In der Öffentlichkeit seine Notdurft zu verrichten, ist eine große Unsitte und stellt eine Störung und Belästigung der Allgemeinheit dar. Derartige Störungen sind zu vermeiden und werden durch die Ordnungsbehörde rigoros verfolgt.

Notdurft verrichten

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