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Stadt Remscheid

Beglaubigung von Unterschriften

Beschreibung

Sie können zu folgenden Öffnungszeiten terminlos an der Infotheke vorsprechen:


Montag         07:30 - 13:00 Uhr

Dienstag        07:30 - 13:00 Uhr & 14:00 - 17:30 Uhr

Mittwoch       07:30 - 13:00 Uhr

Donnerstag   07:30 - 13:00 Uhr & 14:00 - 16:00 Uhr

Freitag            07:30 - 12:00 Uhr

Unterschriften werden beglaubigt, wenn das unterzeichnete Schriftstück zur Vorlage bei einer deutschen Behörde verwendet wird.

Ebenfalls werden Unterschriften beglaubigt, wenn diese bei sonstigen Stellen vorgelegt werden müssen, der aufgrund einer Rechtsvorschrift (Gesetz, Verordnung) das unterzeichnete Schriftstück vorzulegen ist.

Nicht beglaubigt werden können: Unterschriften ohne zugehörigen Text, sowie Unterschriften, die gemäß § 129 des Bürgerlichen Gesetzbuches der öffentlichen Beglaubigung bedürfen.

Beglaubigung von Unterschriften

Erläuterungen und Hinweise

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