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Stadt Remscheid

Beglaubigung von Dokumenten

Die amtliche Beglaubigung von Dokumenten bestätigt das Übereinstimmen von Kopie und Original.

Beschreibung

Sie können zu folgenden Öffnungszeiten terminlos an der Infotheke vorsprechen:

Montag         07:30 - 13:00 Uhr

Dienstag        07:30 - 13:00 Uhr & 14:00 - 17:30 Uhr

Mittwoch       07:30 - 13:00 Uhr

Donnerstag   07:30 - 13:00 Uhr & 14:00 - 16:00 Uhr

Freitag            07:30 - 12:00 Uhr

Abschriften oder Fotokopien von Urkunden werden beglaubigt, wenn sie von einer Behörde ausgestellt sind oder zur Vorlage bei einer Behörde benötigt werden.

Deutsche Personenstandsurkunden werden ausschließlich vom ausstellenden Standesamt beglaubigt.

Bei fremdsprachigen Texten beachten Sie bitte die untenstehenden Hinweise. 

Beglaubigung von Dokumenten

Erläuterungen und Hinweise

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