Inhalt anspringen

Stadt Remscheid

KFZ: Anschriftenänderung

Die Anschrift eines Fahrzeughalters hat sich innerhalb Remscheids geändert.

Beschreibung

Sie können zu folgenden Zeiten terminlos (Ziehung einer Wartemarke) vorsprechen:
Montag bis Donnerstag von 07:30 Uhr bis 12:30 Uhr
Freitag von 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr

Ziehen Sie innerhalb von Remscheid um und sind Halterin/Halter eines KFZs, so wird eine neue Zulassungsbescheinigung Teil 1 während des Termins ausgestellt.
Haben Sie die Zulassungsbescheinigung Teil 1 vergessen, so können Sie dies auch noch nachträglich ändern lassen.

Außerdem steht Ihnen ab sofort die internetbasierte Fahrzeugzulassung "iKFZ" über das STVA-Portal zur Verfügung.
Welche Voraussetzungen erfüllt werden müssen, und ob Sie Ihr Anliegen online abwickeln können sehen Sie  hier.
Unter Downloads/Links finden Sie den link zum STVA-Portal.

Nach § 13 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) sind Sie bei einem Umzug innerhalb Remscheids verpflichtet, Ihre Adresse in den Fahrzeugpapieren unverzüglich ändern zu lassen.

Die Änderung erfolgt im Bürgerservice in der Regel direkt mit der Anmeldung, wenn Sie die notwendigen Unterlagen vorlegen.

Die Vorsprache kann auch durch eine bevollmächtigte Person erfolgen.

Ist ein Fahrzeugschein nach altem Muster schon einmal geändert worden, so muss er bei einer erneuten Anschriftenänderung getauscht werden in eine Zulassungsbescheinigung Teil I nach neuem Muster.

KFZ: Anschriftenänderung

Erläuterungen und Hinweise

Auf remscheid.de verwenden wir ausschließlich technisch notwendige Cookies sowie das Webanalysetool Matomo zur anonymisierten statistischen Auswertung. Ihre Einwilligung können Sie jederzeit in unseren Datenschutzeinstellungen widerrufen. Weitere Informationen und Hinweise finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Einstellungen zum Datenschutz