Beschreibung
Sie können zu folgenden Zeiten terminlos (Ziehung einer Wartemarke) vorsprechen:
Montag bis Donnerstag von 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr
Freitag von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Bitte beachten Sie, dass nur eine begrenzte Zahl an Tickets pro Tag ausgegeben werden und bei Limit-Erreichung erst wieder Tickets am nächsten Tag zur Verfügung stehen.
Nach § 13 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung ( FZV ) sind Sie bei einer Namensänderung ( z.B. durch Heirat usw. ) verpflichtet, diese unverzüglich in den Fahrzeugpapieren eintragen zu lassen.
Die Vorsprache kann auch durch eine bevollmächtigte Person erfolgen.
Bei Namensänderungen von Gewerbebetrieben ist zu beachten, dass bei einer Änderung der Rechtsform (in der Regel, wenn eine neue Handelsregisternummer zugeteilt wird!) das Fahrzeug umgeschrieben werden muss.