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Stadt Remscheid

KFZ: Erstmalige Erfassung eines Fahrzeugs aus dem Ausland

Sie möchten ein Neu- oder Gebrauchtfahrzeug aus dem Ausland zulassen.

Beschreibung

Termine können online oder telefonisch über das Bergische ServiceCenter vereinbart werden.
Den Link zum Online Terminkalender finden Sie unter Downloads/Links.

Ebenso haben Sie die Möglichkeit, sämtliche Zulassungsvorgänge über die Autohäuser oder Zulassungsdienste abwickeln zu lassen. Hierbei zu beachten:

Personen, die Ihren Ausweis nicht bei Zulassungsdienst abgeben möchten, können terminlos an der Infotheke des Bürgerservices eine beglaubigte Kopie ihres Personalausweises erstellen lassen. Diese ist dann statt dem Personalausweis dem Antrag auf Zulassung beizufügen.

Fahrzeuge, die aus dem Ausland eingeführt werden, benötigen bei der Zulassung in Deutschland unterschiedliche Unterlagen und Nachweise. Dies richtet sich nach dem Herkunftsland bisherigen Zulassungsstatus und dem Vorhandensein einer Europäischen Betriebserlaubnis.

In bestimmten Fällen kann die Vorführung des Fahrzeugs bei der Zulassungsstelle angeordnet werden.

Die EU-Richtlinie über die Zulassungsdokumente verlangt, dass vor erstmaliger Ausstellung einer Zulassungsbescheinigung Teil II (früher: Fahrzeugbrief) das Fahrzeug zu identifizieren ist. Dies ist in der Regel bei aus dem Ausland eingeführten Neufahrzeugen mit COC-Bescheinigung der Fall, für die noch keine ausländische Zulassungsbescheinigung zugeteilt wurde.

Die Vorführpflicht entfällt in der Regel bei

  • Importfahrzeugen mit Einzelbetriebserlaubnis (Fahrzeug wird im Rahmen der Begutachtung gem. § 21 StVZO in Deutschland durch einen Sachverständigen identifiziert.)
  • Gebrauchtfahrzeugen mit ausländischen Fahrzeugpapieren und dazugehöriger COC-Bescheinigung (Es fand bereits eine Identifizierung durch das ausländische Zulassungsverfahren statt. Dies betrifft daher fast ausschließlich EU-Importe.)

Die Zulassung eines Kraftfahrzeuges kann durch den Halter selber, oder durch eine schriftlich bevollmächtigte Person erfolgen. Bitte beachten Sie, dass für die Zulassung eine spezielle Vollmacht benötigt wird und das SEPA-Lastschriftmandat auf dem gesonderten Vordruck erteilt werden muss! Beide Formulare finden sie unter Downloads/Links.

Bei Zulassung auf Personenmehrheiten ( z.B. GbR ) sind die Personalausweise und Unterschriften von allen Personen erforderlich. Außerdem muss eine Person die Haftung für das Fahrzeug übernehmen.

Besonderheiten:

Mit Inkrafttreten der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) am 01.03.2007 hat sich die Zuständigkeit innerhalb des Zulassungsverfahrens vom "Standortprinzip" auf das "Wohnortprinzip" geändert. Für Privatpersonen ist nur ausschließlich die Zulassungsbehörde des Hauptwohnsitzes zuständig. Zulassungen auf einen 2.Wohnsitz, auch Wiederzulassungen, sind nicht mehr möglich. Bei juristischen Personen muss der Firmensitz oder eine beteiligte Niederlassung in Remscheid nachgewiesen werden.

KFZ: Erstmalige Erfassung eines Fahrzeugs aus dem Ausland

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