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Stadt Remscheid

KFZ: Versicherungswechsel

Sie haben die Versicherungsgesellschaft gewechselt, bei der Ihr Fahrzeug haftpflichtversichert ist.

Beschreibung

Bei einem Versicherungswechsel teilt der neue Versicherer zum Nachweis der Deckung eine elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer) direkt der zuständigen Zulassungsbehörde mit.

Der Fahrzeughalter braucht in der Regel an die Zulassungsbehörde keine Meldung vorzunehmen.

KFZ: Versicherungswechsel

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