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Stadt Remscheid

Fahrerlaubnis: Fahrerlaubnis auf Probe

Wer erstmals einen Führerschein der Klassen A1 oder B erwirbt, befindet sich zunächst für zwei Jahre in der Probezeit. In dieser Zeit soll sich der Fahranfänger besonders bewähren. Bei Zuwiderhandlungen im Straßenverkehr drohen daher verschiedene Maßnahmen.

Beschreibung

Der Gesetzgeber hat für Inhaber einer Fahrerlaubnis auf Probe folgende Sanktionsstufen entwickelt:

1. Stufe
Ist eine schwerwiegende oder sind zwei weniger schwerwiegende Verkehrszuwiderhandlungen rechtskräftig im Verkehrszentralregister eingetragen, wird die Teilnahme an einem Aufbauseminar angeordnet. Um die Entziehung der Fahrerlaubnis zu umgehen, muss der Fahranfänger innerhalb von etwa acht Wochen an einem Aufbauseminar bei einer Fahrschule seiner Wahl ( hier evtl. Liste hinterlegen) teilnehmen. Mit der Anordnung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar verlängert sich die Probezeit um zwei Jahre.

2. Stufe
Wer nach Teilnahme an einem Aufbauseminar erneut mit einer schwerwiegenden oder zwei weniger schwerwiegenden Zuwiderhandlungen auffällig geworden ist, wird schriftlich verwarnt und auf die Folgen weiterer Verstöße aufmerksam gemacht.

3. Stufe
Fällt der Fahranfänger nach der Verwarnung nochmals auf, muss die Fahrerlaubnis entzogen werden. Eine neue Fahrerlaubnis darf ihm frühestens drei Monate nach Ablieferung des Führerscheins erteilt werden.

Beratungsgespräch
Sie sind in der Probezeit aufgefallen und wissen nicht, was auf Sie zukommt? Sie sind zur Teilnahme an einem Aufbauseminar für auffällige Fahranfänger aufgefordert worden und haben hierzu Fragen? Sie wurden im Rahmen des Probezeitsystems zur MPU geschickt? Dann können Sie ein persönliches Beratungsgespräch vereinbaren.
 
Abgabe des Führerscheins/Beratung Neuerteilung
Sollten Sie bereits mehrfach in der Probezeit aufgefallen sein und die Fahrerlaubnis wird entzogen, können Sie einen Termin zur Führerscheinabgabe vereinbaren. Bei der Vorsprache können dann auch die Formalitäten zur Neuerteilung der Fahrerlaubnis besprochen werden.

WICHTIG: Ist der Führerschein bereits abgegeben und Sie wollen nun einen Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis stellen, ist hierzu der Termin unter der Rubrik „Neuerteilung“ zu vereinbaren!

Einreichung der Teilnahmebescheinigung/Bareinzahlung der Gebühren
Sollten Sie die Teilnahmebescheinigung nicht per Post oder über die Fahrschule einreichen wollen, können Sie auch hierzu einen Termin vereinbaren. 

Für diese Dienstleistung müssen Sie einen Termin vereinbaren. 
Eine Vorsprache ohne Terminvereinbarung ist nicht möglich! 
Bitte senden Sie uns bei dem Wunsch der persönlichen Vorsprache eine E-Mail an fahrerlaubnisbehoerderemscheidde und hinterlassen uns eine Rufnummer unter der Sie zu erreichen sind. 
Bitte Schreiben Sie in den Betreff "Fahrerlaubnis auf Probe und Ihren Namen".

Fahrerlaubnis: Fahrerlaubnis auf Probe

Erläuterungen und Hinweise

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