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Stadt Remscheid

KFZ: Umkennzeichnung nach Kennzeichenverlust

Eine Umkennzeichnung muss durchgeführt werden, wenn das oder die bisherigen amtlichen Kennzeichen gestohlen wurde, oder anderweitig abhanden gekommen sind.
Außerdem ist es möglich eine Umkennzeichnung auf Wunsch vorzunehmen.

Beschreibung

 Aktueller Umgang mit CORONA im Bürgerservice (Öffnet in einem neuen Tab)

Termine können online oder telefonisch über das Bergische ServiceCenter vereinbart werden.
Den Link zum Online Terminkalender finden Sie unter Downloads/Links.

Ebenso haben Sie die Möglichkeit, sämtliche Zulassungsvorgänge über die Autohäuser oder Zulassungsdienste abwickeln zu lassen.

Bei Diebstahl oder Verlust eines oder beider amtlichen Kennzeichen ist aus Sicherheitsgründen eine Umkennzeichnung zwingend erforderlich. Es ist in diesen Fällen nicht möglich ein Ersatzschild abstempeln zu lassen. Die gestohlenen oder abhanden gekommenen Kennzeichen werden für zehn Jahre gesperrt.

Wurden amtliche Kennzeichen lediglich beschädigt, sind aber noch komplett vorhanden, können neue Ersatzkennzeichen geprägt werden. Eine Umkennzeichnung ist in diesem Fall nicht erforderlich.

Eine Umkennzeichnung kann aber auch jederzeit ohne Angabe von Gründen beantragt werden.

KFZ: Umkennzeichnung nach Kennzeichenverlust

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