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Stadt Remscheid

Durchsuchungszeuge

Wenn eine Wohnung, Geschäftsräume oder sonstiges befriedetes Besitztum ohne Beisein eines Richters durchsucht werden sollen, so sind in der Regel ein Gemeindebeamter oder zwei Mitglieder der jeweiligen Gemeinde als Zeugen hinzuzuziehen.

Beschreibung

Die hinzugezogenen Zeugen dürfen nicht Polizeibeamte oder Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft sein.

Durchsuchungszeuge

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