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Stadt Remscheid

Asylangelegenheiten

Beschreibung

Die örtliche Ausländerbehörde ist zuständig für die in Remscheid lebenden Asylbewerber*innen, Asylberechtigten und Kontingentflüchtlinge. Asylbewerber*innen erhalten für die Dauer des Asylverfahrens eine Aufenthaltsgestattung und werden in Übergangsheimen untergebracht.

  • Asylanträge sind bei dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge stellen. Erste Anlaufstelle für in Remscheid aufhältige Personen ist die

      (Öffnet in einem neuen Tab) Landeserstaufnahmeeinrichtung (LEA) NRW
    Gersteinring 50
    44791 Bochum
    (Öffnet in einem neuen Tab)


  • Asylbewerber, dessen Asylverfahren noch nicht abgeschlossen ist, erhalten eine Aufenthaltsgestattung. Die Aufenthaltsgestattung ist i.d.R. 6 Monate gültig.
  • Der Aufenthalt der Asylbewerber ist grundsätzlich auf das Stadtgebiet Remscheid beschränkt bzw. in Ausnahmefällen im Regierungsbezirk Düsseldorf erlaubt. Für Aufenthalte außerhalb dieses Bereiches ist im Vorfeld eine Genehmigung durch die Ausländerbehörde Remscheid einzuholen.
  • Grundsätzlich ist neu eingereisten Asylbewerbern innerhalb des ersten Jahres ihres Aufenthaltes im Bundesgebiet das Arbeiten nicht gestattet. Die Möglichkeit der Erteilung einer Arbeitserlaubnis prüft die Ausländerbehörde und muss dort beantragt werden. 
  • Nach Abschluss des Asylverfahrens werden die Betroffenen durch die Ausländerbehörde angeschrieben und zur Vorsprache aufgefordert.

Vorsprachen nur nach vorheriger Terminvereinbarung unter der Rufnummer 02191 / 16-3823 möglich.

Erläuterungen und Hinweise

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