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Stadt Remscheid

Abholung elektronischer Aufenthaltstitel (eAT)

Sie haben bereits bei der Ausländerbehörde vorgesprochen, Ihre Aufenthaltserlaubnis wurde bestellt und Sie haben ein Schreiben von der Bundesdruckerei mit der PIN erhalten? Buchen Sie jetzt einen Online-Termin zur Abholung Ihres eATs!

Beschreibung

 Hier buchen Sie schnell und einfach Ihren Abholtermin! (Öffnet in einem neuen Tab)

Eine persönliche Vorsprache ist erforderlich.

Wenn ein Dritter den Aufenthaltstitel abholen soll, muss hierfür eine Vollmacht vorliegen.

Sie finden den Vordruck auch unter "Links und Downloads".

Minderjährige Kinder bis zum 15. Lebensjahr müssen bei der Abholung nicht anwesend sein; eine Aushändigung erfolgt an die Eltern.

Ausnahme: Eltern, die für Ihre 16- oder 17-jährigen Kinder den eAT abholen, brauchen eine Vollmacht ihrer Kinder.

GRUND: Nach dem Personalausweisgesetz sind Jugendliche ab 16 Jahren allein handlungsfähig.

Abholung elektronischer Aufenthaltstitel (eAT)

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