Allgemeine Informationen
Bitte beschriften Sie Ihren Briefkasten auch mit dem Nachnamen Ihres Kindes.
Als Erziehungsberechtigte/r müssen Sie Ihr Kind an einer Grundschule anmelden.
Eine Auflistung der städtischen Remscheider Grund- und Förderschulen mit den Kontaktdaten finden Sie hier:
Wann muss ich mein Kind anmelden?
Die Anmeldungen zum Schuljahr 2025/2026 finden an den städtischen Grundschulen in diesem Jahr in dem Zeitraum vom 30. September bis 04. Oktober 2024 statt.
Terminvereinbarung
Bitte vereinbaren Sie in mit der Grundschule Ihrer Wahl einen Termin zur persönlichen Anmeldung.
Persönliche Anmeldung an der Schule
Zu dem vereinbarten Termin kommen Sie mit Ihrer Tochter oder Ihrem Sohn persönlich in die Grundschule und melden Ihr Kind an. Die persönliche Terminwahrnehmung ist auch erforderlich, wenn Sie Ihr Kind vorher schon online angemeldet haben.
Bitte bringen Sie alle folgenden Unterlagen zu Ihrem Termin mit
1. den ausgefüllten und von beiden Erziehungsberechtigten unterschriebenen Original-Anmeldebogen
2. das Familienstammbuch oder eine Geburtsurkunde des Kindes im Original
3. die Ausweisdokumente beider Elternteile/Erziehungsberechtigten
4. die ausgefüllte und unterschriebene Vollmacht, falls nur ein Elternteil zur Anmeldung erscheint.
5. den Impfpass des Kindes mit dem Nachweis über beide Masernimpfungen
6. Unterlagen über das Sorgerecht (bei getrenntlebenden/geschiedenen Elternteilen
Aufnahme des Kindes an einer Schule
Durch die Anmeldung ist Ihr Kind nicht automatisch aufgenommen.
Erst nach Abschluss des Anmeldeverfahrens entscheiden die Schulleitungen unter Beteiligung der Schulaufsicht und des Schulträgers über die Aufnahme der Kinder. Hierüber werden Sie schriftlich von der Schule informiert.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den beigefügten Unterlagen.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Frau Branscheid, Tel: +49 (2191) 16 2339, E-Mail: Andrea.Branscheidremscheidde.
Informationen zur Schulanmeldung
Welche Grundschule für mein Kind?
Nach dem Schulgesetz hat jedes Kind bei rechtzeitiger Anmeldung im Rahmen der vorhandenen Aufnahmekapazitäten einen Anspruch auf Aufnahme in die seiner Wohnung nächstgelegene Grundschule der gewünschten Schulart, ob Gemeinschaftsgrundschule oder Katholische Grundschule. Da es in Remscheid keine Schulbezirke gibt, haben Eltern grundsätzlich auch die Möglichkeit, ihr Kind an einer nicht wohnortnahen Grundschule ihrer Wahl anzumelden. Dort hat das Kind allerdings keinen vorrangigen Anspruch auf Aufnahme. Nur wenn nach Aufnahme aller Kinder, für die diese Schule die nächstgelegene Grundschule ist, noch freie Kapazitäten vorhanden sind, kann eine Aufnahme „wohnsitzferner“ Kinder erfolgen.
Davon ausgenommen sind Bekenntnisschulen. Hier haben Kinder, die dem Bekenntnis der Schule angehören, grundsätzlich einen vorrangigen Anspruch auf Aufnahme. Dies gilt auch gegenüber wohnortnahen Kindern.
Nach einer eventuellen Ablehnung an der nicht wohnortnächsten Grundschule besteht kein Anspruch mehr auf einen Platz an der wohnortnächsten Schule, wenn deren Kapazität erschöpft ist.
Informationsveranstaltungen der Grundschulen
Die Termine der Informationsveranstaltungen der Grundschulen (Tag der offenen Tür) werden auf den Homepages der Schulen bekanntgegeben und hängen an den Eingängen der Kindertagesstätten aus.
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die von Ihnen gewünschte Grundschule.
Anmeldebestätigungen
Sollte Ihr Kind bereits eine Schule besuchen, teilen Sie dies bitte unverzüglich dem Fachdienst Schule und Bildung (Schulverwaltungremscheidde) mit, damit die Schulpflichtüberwachung abgeschlossen werden kann.
Falls Sie Ihr Kind an einer privaten Schule anmelden, reichen Sie bitte zeitnah eine Anmeldebestätigung ein.
Für den Fall, dass Sie Ihr Kind im Ausland anmelden, reichen Sie bitte zeitnah eine Anmeldebestätigung mit einer beglaubigten Übersetzung in die deutsche Sprache ein.
Einschulungsuntersuchung
Sie erhalten von dem Fachdienst Gesundheitswesen eine Einladung zur Einschulungsuntersuchung Ihres Kindes. Hierbei handelt es sich um eine Pflichtuntersuchung, die eine Voraussetzung für die Entscheidung über die Aufnahme in der Grundschule bildet.
Fahrtkosten
Fahrkosten für den Schulweg werden grundsätzlich nur zur nächstgelegenen Schule im Rahmen der Schülerfahrkostenverordnung übernommen.
Schulen mit Haupt- und Teilstandort
Beachten Sie bitte, dass die Grundschulen mit Teilstandort die Anmeldungen ausschließlich am Hauptstandort entgegennehmen.