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Stadt Remscheid

Anmeldeverfahren der Schulneulinge für das Schuljahr 2025/2026

Die Schulpflicht ist in § 35 Schulgesetz NRW (SchulG) geregelt und bezieht sich auf alle Kinder, die zwischen dem 01.10.2018 und dem 30.09.2019 geboren sind. Diese Kinder erhalten nach den Sommerferien per Post ein Schreiben des Schulträgers.

Schulverwaltung Stadt Remscheid

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Bildnachweise

  • Pixabay

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