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Stadt Remscheid

Anmeldeverfahren der Schulneulinge für das Schuljahr 2026/2027

Die Schulpflicht ist in § 35 Schulgesetz NRW (SchulG) geregelt und bezieht sich auf alle Kinder, die zwischen dem 01.10.2019 und dem 30.09.2020 geboren sind. Diese Kinder erhalten nach den Sommerferien per Post die Anmeldeunterlagen des Schulträgers.

Allgemeine Informationen

Bitte beschriften Sie Ihren Briefkasten auch mit dem Nachnamen Ihres Kindes.

Die Anmeldeunterlagen werden ausschließlich per Post verschickt, daher kann der

Anmeldebogen nicht per Mail versendet werden.

Als Erziehungsberechtigte/r müssen Sie Ihr Kind an einer Grundschule anmelden.  

Aktuell: Die Anmeldeschreiben sind verschickt und werden Ihnen in den nächsten Tagen zugestellt. Aufgrund unterschiedlicher Zustellungstermine bei der Post kommt es zum Teil zu Verzögerungen. 

Sollten Sie bis zum 22.09.2025 keine Anmeldeunterlagen erhalten haben, melden Sie sich bitte entweder per Mail schulverwaltungremscheidde oder telefonisch unter 02191/162339.

Auch ohne die Unterlagen erhalten zu haben, vereinbaren Sie bitte in der Zeit vom 15. September bis 25. September 2025 telefonisch oder online über die Homepage der Schule einen Termin zur persönlichen Anmeldung an der Grundschule. 

Eine Auflistung der städtischen Remscheider Grund- und Förderschulen mit den Kontaktdaten finden Sie hier:

Informationen zur Schulanmeldung

Welche Grundschule für mein Kind?

Nach dem Schulgesetz hat jedes Kind bei rechtzeitiger Anmeldung im Rahmen der vorhandenen Aufnahmekapazitäten einen Anspruch auf Aufnahme in die seiner Wohnung nächstgelegene Grundschule der gewünschten Schulart, ob Gemeinschaftsgrundschule oder Katholische Grundschule. Da es in Remscheid keine Schulbezirke gibt, haben Eltern grundsätzlich auch die Möglichkeit, ihr Kind an einer nicht wohnortnahen Grundschule ihrer Wahl anzumelden. Dort hat das Kind allerdings keinen vorrangigen Anspruch auf Aufnahme. Nur wenn nach Aufnahme aller Kinder, für die diese Schule die nächstgelegene Grundschule ist, noch freie Kapazitäten vorhanden sind, kann eine Aufnahme „wohnsitzferner“ Kinder erfolgen.

Davon ausgenommen sind Bekenntnisschulen. Hier haben Kinder, die dem Bekenntnis der Schule angehören, grundsätzlich einen vorrangigen Anspruch auf Aufnahme. Dies gilt auch gegenüber wohnortnahen Kindern. 

Nach einer eventuellen Ablehnung an der nicht wohnortnächsten Grundschule besteht kein Anspruch mehr auf einen Platz an der wohnortnächsten Schule, wenn deren Kapazität erschöpft ist.

Informationsveranstaltungen der Grundschulen

Die Termine der Informationsveranstaltungen der Grundschulen (Tag der offenen Tür) werden auf den Homepages der Schulen bekanntgegeben und hängen an den Eingängen der Kindertagesstätten aus.

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die von Ihnen gewünschte Grundschule.

Anmeldebestätigungen

Sollte Ihr Kind bereits eine Schule besuchen, teilen Sie dies bitte unverzüglich dem Fachdienst Schule und Bildung (schulverwaltungremscheidde) mit, damit die Schulpflichtüberwachung abgeschlossen werden kann.

Falls Sie Ihr Kind an einer privaten Schule anmelden, reichen Sie bitte zeitnah eine Anmeldebestätigung ein. 

Für den Fall, dass Sie Ihr Kind im Ausland anmelden, reichen Sie bitte zeitnah eine Anmeldebestätigung mit einer beglaubigten Übersetzung in die deutsche Sprache ein. 

Einschulungsuntersuchung

Sie erhalten von dem Fachdienst Gesundheitswesen eine Einladung zur Einschulungsuntersuchung Ihres Kindes. Hierbei handelt es sich um eine Pflichtuntersuchung, die eine Voraussetzung für die Entscheidung über die Aufnahme in der Grundschule bildet.

Fahrkosten

Fahrkosten für den Schulweg werden grundsätzlich nur zur nächstgelegenen Schule im Rahmen der Schülerfahrkostenverordnung übernommen.

Schulen mit Haupt- und Teilstandort

Beachten Sie bitte, dass die Grundschulen mit Teilstandort die Anmeldungen ausschließlich am Hauptstandort entgegennehmen.

Wenn Sie wünschen, dass Ihr Kind am Teilstandort unterrichtet wird, teilen Sie dies bitte bei der Anmeldung mit.

Erläuterungen und Hinweise

Bildnachweise

  • Pixabay

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