Deshalb hat die Stadt Remscheid den Anspruch, seinen Internetauftritt barrierefrei zugänglich zu machen. Dabei versuchen wir unsere Internetseiten so zu gestalten, dass sie mit den rechtlichen Vorgaben im Einklang stehen. Diese Vorgaben basieren im Wesentlichen auf der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates. Umgesetzt wird diese in den rechtlichen Vorgaben der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Nordrhein-Westfalen (BITV NRW) vom 18. Juni 2019 und dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG NRW) vom 16. Dezember 2003.
Die folgende Erklärung gilt für die Internetseite www.remscheid.de und seine Unterseiten. Sie wurde am 19.08.2021 auf Grundlage eines Selbsttests erstellt.