Die Stadtverwaltung als Auftraggeberin
Die Stadt Remscheid ist wie alle privaten Unternehmen und Personen Nachfragerin am Markt. Sie tritt bei der Vergabe als Auftraggeberin ihren Auftragnehmenden auf derselben Rechtsebene entgegen wie jeder private Auftraggeber auch. Sie muss bei der Auftragsvergabe aber eine Fülle von speziellen Regelungen anwenden.
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Details erfahren Sie in den Bekanntmachungstexten.