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Stadt Remscheid

Laien-Sprachmittlerpool

Wir alle kennen Situationen, in denen es schwierig sein kann, einen gelungenen und erfolgreichen Informationsaustausch für alle am Gespräch Beteiligten zu erreichen. Eine zusätzliche Hürde für eine zufriedenstellende Verständigung stellen geringe bzw. noch nicht vorhandene Deutschkenntnisse dar.

Um sprachliche Barrieren abzubauen und die Kommunikation zwischen allen Beteiligten zu ermöglichen und/oder zu verbessern, stellt das Kommunale Integrationszentrum (KI) der Stadt Remscheid auf Anfrage ehrenamtliche Laien-Sprachmittlerinnen und -Sprachmittler zur Verfügung.

Wer kann Laien- Sprachmittlerinnen und Sprachmittlern beim KI anfragen?

  • Bildungseinrichtungen
  • Ämter, Behörden, Beratungsstellen
  • sonstige öffentliche Einrichtungen
  • Träger der Freien Wohlfahrtspflege
  • Migrantenorganisationen (Vereine und Initiativen)

Der Sprachmittlungseinsatz wird vom KI koordiniert und ist für Sie als Einrichtung kostenfrei. Sie bestätigen den Einsatz durch Stempel und Unterschrift auf dem  Antragsformular für die Aufwandsentschädigung PDF-Datei 449,92 kB, das von den Sprachmittlern zur Abrechnung im KI eingereicht wird.

NICHT begleitet werden darf:

  • zu Gerichten,
  • zu Gesprächen rund um das AOSF-Verfahren,
  • zu anwaltlicher oder rechtlicher Beratung,
  • zu ärztlicher und medizinischer Behandlung
  • sowie in privatwirtschaftliche Unternehmen.

Aktuelles Sprachangebot:

  • Afrikanische Sprachen (Amhari, Fula, Malinke, Susu, Tigrinya, Twi)
  • Albanisch,
  • Arabisch,
  • Bosnisch,
  • Bulgarisch,
  • Englisch,
  • Farsi/Dari,
  • Französisch,
  • Griechisch,
  • Italienisch,
  • Kurdisch Kurmandschi,
  • Kroatisch,
  • Panjabi,
  • Paschtu,
  • Polnisch,
  • Portugiesisch,
  • Rumänisch,
  • Russisch,
  • Serbisch,
  • Somali,
  • Spanisch,
  • Tamil,
  • Türkisch
  • Ukrainisch und
  • Urdu

weitere Hinweise

Sollte das Gespräch Inhalte behandeln, aus denen rechtliche Konsequenzen für die Gesprächspartner folgen, darf kein ehrenamtlicher Sprachmittler eingesetzt werden. Gleiches gilt für die Übersetzung von rechtlich bindenden Dokumenten (Verträge o.Ä.).

Sprachmittlungskräfte unterliegen der Schweigepflicht, sind zur Neutralität verpflichtet und müssen alles Gesagte übersetzen. Für die sprachliche Richtigkeit der Übersetzungen in Sprache und/oder Schrift kann das KI keine Gewährleistung übernehmen.

Anfrageformular

Bitte beachten Sie, dass die Anfrage eine Woche vor dem gewünschten Termin eingehen sollte. 

Erläuterungen und Hinweise

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