Der Auftrag der Trennungs- und Scheidungsberatung sowie der Beratung und Unterstützung bei der Ausübung der Personensorge und des Umgangsrechtes ist im Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII) geregelt. Mütter und Väter haben demnach einen Rechtsanspruch auf Beratung auch in Fragen der Partnerschaft. Im Falle einer Trennung oder Scheidung ist das Ziel, ein einvernehmliches Konzept zur Wahrnehmung der Elternverantwortung zum Wohl der Kinder zu erarbeiten. An diesem Prozess sind die Kinder oder Jugendlichen in angemessener Form zu beteiligen.
Ein weiteres Leistungsangebot stellt die Beratung und Unterstützung bei der Ausübung der Personensorge und des Umgangsrechts dar, auf das Kinder und Jugendliche, Väter und Mütter sowie andere Umgangsberechtigte sowie Personen, in deren Obhut sich der junge Mensch befindet, einen Anspruch haben.
Diese Beratungsform wird von den Fachkräften des Allgemeinen Sozialdienstes im jeweiligen Sozialraum angeboten. Ihre Ansprechpartnerin, bzw. Ihren Ansprechpartner entnehmen Sie bitte dem Strassenverzeichnis.