Beratung zu Vorsorgevollmachten, Patientenverfügung und Betreuungsvollmachten, Beglaubigung von Vorsorgevollmachten, Aufgaben nach dem Betreuungsbehördengesetz, Allgemeine Beratung und Unterstützung von ehrenamtlichen Betreuern und Berufsbetreuern, Unterbringungen, Sachverhaltsermittlung für das Vormundschaftsgericht, Beratung und Unterstützung von Betreuern bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben als Betreuer im Allgemeinen sowie bei der Zuführung des Betreuten zur Unterbringung.
Allgemeine Beratung und Information interessierter Bürger oder Angehöriger über Betreuung und deren Vermeidung Unterstützung des Gerichts:
- bei der Sachverhaltsfeststellung - bei der Gewinnung geeigneter Betreuer
- durch konkrete Betreuervorschläge
- durch Stellungnahmen zur Betreuereignung
- Prüfung der Geeignetheit neuer Berufsbetreuer und deren Anerkennung
Vollzug gerichtlicher Entscheidungen in Betreuungs- und Unterbringungssachen:
- bei Vorführung des Betroffenen zur persönlichen Anhörung bei Gericht
- bei Vorführung des Betroffenen zu einer Untersuchung zwecks Begutachtung
- bei Vollzug der bürgerlich-rechtlichen Unterbringung
Beurkundungs- und Informationsaufgaben:
- Beurkundung von Vorsorgevollmachten
- Förderung der Aufklärung und Beratung über Vollmachten, Patientenverfügung und Betreuungsverfügungen
- Durchführen von Informationsveranstaltungen
Verwaltende Tätigkeiten nach Landesrecht:
- bei Entscheidungen über die Anerkennung von Vereinen als Betreuungsvereine
- bei Entscheidungen über die Förderung und Bezuschussung anerkannter Betreuungsvereine
- Gremienarbeit
Termine nach telefonischer Vereinbarung (Dienstgebäude Haddenbacher Str. 40):
- 02191 / 16-2376
- 02191 / 16-3929
- 02191 / 16-2676
- 02191 / 16-3971