Bescheinigung über die steuerliche Unbedenklichkeit (d. h. es bestehen keine offenen städtischen Forderungen) von Privatpersonen und Firmen; auch für Gewerbeangelegenheiten.
Beschreibung
Die Beantragung kann schriftlich oder mündlich erfolgen. Zusätzlich werden ein gültiger Ausweis, zuzüglich gegebenenfalls benötigter Vollmacht, sowie ein Zahlungsnachweis benötigt. Die Kosten für die erste Ausführung belaufen sich auf 7,50€ (jede weitere Ausführung 2,50€).
Bei schriftlichen Anträgen kann die Zahlung auf das Hauptkonto der Stadt Remscheid (Öffnet in einem neuen Tab) erfolgen. Bitte vermerken sie als Verwendungszweck bei Zahlung per Banküberweisung außer der Debitorennummer (FAD0033838) auch den vollständigen Namen, auf den die Unbedenklichkeitsbescheinigung ausgestellt werden soll. Die Aushändigung der Unbedenklichkeitsbescheinigung erfolgt grundsätzlich nach Eingang eines Antrages und erst nach Zahlung der Gebühr.
Bei persönlicher Vorsprache kann die Zahlung vormittags bar erfolgen.