Gem. Artikel 8 § 4 NKFWG (1. NKF-Weiterentwicklungsgesetz) können die Jahresabschlüsse der Haushaltsjahre 2010 und der Vorjahre in der jeweiligen vom Bürgermeister nach § 95 Abs. 3 GO NRW (Gemeindeordnung) bestätigten Entwurfsfassung zusammen mit dem Jahresabschluss 2011 zur Anzeige gebracht werden, soweit diese noch nicht gem. § 96 Abs. 1 S. 1 GO NRW angezeigt worden sind.
Demnach entfällt bei der Stadt Remscheid für den Jahresabschluss 2010 die Prüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss, die Feststellung durch den Rat und die Entlastung der Oberbürgermeisterin für das Haushaltsjahr 2010, sodass der folgende Entwurf des Jahresabschlusses zum 31.12.2010 als endgültige Fassung zum Download bereit gestellt werden kann.
Der von Herrn Stadtdirektor Mast-Weisz in seiner Funktion als kommissarischer Stadtkämmerer aufgestellte und von Frau Oberbürgermeisterin Wilding bestätigte Entwurf des Jahresabschlusses zum 31.12.2010 weist eine Bilanzsumme von 1.162.521.473,32 €, einen Jahresfehlbetrag von 99.856.391,55 € und eine Änderung des Bestandes an Finanzmitteln in der Finanzrechnung von 2.018.854,00 € auf 19.827.649,30 € aus.
Der Lagebericht vermittelt eine zutreffende Vorstellung von der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt Remscheid.