Aufgrund § 96 Abs. 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV.NRW.S.666), Artikel 5 des Gesetzes vom 11. April 2019 (GV. NRW. S. 202), in Kraft getreten am 24. April 2019, wird der Jahresabschluss 2017 der Stadt Remscheid öffentlich bekannt gemacht.
Der geprüfte und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehene Jahresabschluss zum 31.12.2017 wurde durch den Rat der Stadt Remscheid am 26.09.2019
mit einer Bilanzsumme von 1.128.612.064,80 €,
in der Ergebnisrechnung mit einem Jahresüberschuss von 2.975.991,27 € und
in der Finanzrechnung mit einer Änderung des Bestandes an Finanzmitteln von -2.499.078,21 € auf 7.943.754,79 € festgestellt.
Der Jahresüberschuss in Höhe von 2.975.991,27 € verringert den nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag auf nunmehr 107.671.238,28 €
Der Oberbürgermeister wurde gemäß § 96 Abs. 1 GO NRW für das Haushaltsjahr 2017 entlastet.
Der Lagebericht vermittelt eine zutreffende Vorstellung von der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt Remscheid.