Die Stadt hat gemäß § 95 GO NRW i.V.m. § 38 KomHVO zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) aufzustellen, der ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt vermittelt. Der Jahresabschluss besteht aus der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung, den Teilrechnungen, der Bilanz und dem Anhang. Ein Lagebericht ist beizufügen.
Der Entwurf des Jahresabschlusses zum 20.06.2023 wurde gemäß § 95 Abs. 5 GO NRW von Herrn Stadtdirektor und Stadtkämmerer Wiertz aufgestellt und von Herrn Oberbürgermeister Mast-Weisz bestätigt. Der Rat der Stadt Remscheid hat den Jahresabschluss in der Sitzung am 07.12.2023 festgestellt. Die formale Veröffentlichung im Amtsblatt am 13.03.2024 erfolgte nach Zustimmung durch die Kommunalaufsicht.