Die Stadt hat gemäß § 95 GO NRW i.V.m. § 38 KomHVO zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) aufzustellen, der ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt vermittelt. Der Jahresabschluss besteht aus der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung, den Teilrechnungen, der Bilanz und dem Anhang. Ein Lagebericht ist beizufügen.
Der Entwurf des Jahresabschlusses zum 23.01.2024 wurde gemäß § 95 Abs. 5 GO NRW von Herrn Stadtdirektor und Stadtkämmerer Wiertz aufgestellt und von Herrn Oberbürgermeister Mast-Weisz bestätigt.
Die Feststellung des Jahresabschlusses durch den Rat wird nach der Prüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss / das Rechnungsprüfungsamt erfolgen.