Ziel des Liquiditätsmanagements ist die dauerhafte Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit der Stadt Remscheid. Nach § 89 (1) GO NRW hat die Stadt ihre Zahlungsfähigkeit durch eine angemessene Liquiditätsplanung sicherzustellen. Sie kann nach § 89 (2) GO NRW zur rechtzeitigen Leistung ihrer Auszahlungen Kredite zur Liquiditätssicherung bis zu dem in der Haushaltssatzung festgesetzten Höchstbetrag aufnehmen, soweit dafür keine anderen Mittel zur Verfügung stehen.
Daneben nimmt die Stadt Remscheid zur Finanzierung ihrer Investitionstätigkeit investive Darlehen mit längeren Laufzeiten auf, welche ebenfalls durch die Kämmerei verwaltet werden.