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Stadt Remscheid

Städtische Beteiligungen

Außerhalb der traditionellen Verwaltung werden kommunale Aufgaben auch in Einrichtungen erfüllt, die in privatrechtlicher oder öffentlich-rechtlicher Form als wirtschaftlich und organisatorisch selbständigen Einrichtungen geführt werden. Die rechtlichen Rahmenbedingungen kommunaler wirtschaftlicher und nicht-wirtschaftlicher Betätigung sind für das Land Nordrhein-Westfalen in den §§107 ff. der Gemeindeordnung NRW normiert.

Der jährlich erstellte Beteiligungsbericht gibt einen Überblick über den Umfang und die Ergebnisse dieser Betätigungen der Stadt Remscheid und dient damit der Information der Bürgerinnen und Bürger.

Die Einflussnahme der Stadt auf die Gesellschaften erfolgt über die Vertretung in den Organen wie Aufsichtsrat und Gesellschafterversammlung.

Durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Beteiligungsmanagements werden die kommunalen Vertreter in den Gremien der Beteiligungsunternehmen betreut und bei der Wahrnehmung ihres Mandates unterstützt.

Ebenso erfolgt hier die inhaltliche Vorbereitung aller Beschlüsse mit Bezug auf die verselbständigten Aufgabenbereiche in den politischen Gremien der Stadt Remscheid wie Rat und Haupt-, Finanz- und Beteiligungsausschuss.

Der Rat der Stadt Remscheid hat in seiner Sitzung am 17.11.2022 die "Grundsätze zur Unternehmensführung für kommunale Unternehmen der Stadt Remscheid", welche auf dieser Seite als Link hinterlegt sind, beschlossen. Diese Grundsätze definieren die Standards der Unternehmensführung, tragen zur Transparenz bei und bieten den Unternehmen Orientierungshilfe.

Kämmerei

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