Die Bezirksvertretungen
Alle kreisfreien Städte sind durch die Gemeindeordnung Nordrhein Westfalen, nachfolgend GO NRW genannt, dazu verpflichtet, das gesamte Stadtgebiet in Stadtbezirke einzuteilen und entsprechende Bezirksvertretungen zu bilden. Das Gebiet der Stadt Remscheid ist in vier Stadtbezirke eingeteilt.
Die Mitglieder der Bezirksvertretungen, sie nennen sich Bezirksvertreterin bzw. Bezirksvertreter, werden bei der Kommunalwahl mit besonderen Stimmzettel gleichzeitig mit dem Rat der Stadt für fünf Jahre und der Oberbürgermeisterin/dem Oberbürgermeister für fünf Jahre gewählt.
Zu Beginn einer Wahlperiode wählen die Mitglieder der Bezirksvertretung aus ihrer Mitte eine Person, die den Vorsitz übernimmt; diese Person wird als Bezirksbürgermeisterin oder Bezirksbürgermeister bezeichnet. Gleichzeitig werden die Personen gewählt, die die Stellvertretung übernehme; je nach Größe der Bezirke können dies ein oder zwei Personen sein.
Weitere Informationen wie Sitzungstermine, die Tagesordnungspunkte der jeweiligen Sitzungen, die Namen der Mitglieder der Bezirksvertretungen erhalten Sie im Ratsinformationssystem oder als reine pdf-Datei im Anschluss.
Eine Liste mit den Kontaktdaten der Bezirksvertreterinnen und Bezirksvertretern liegen als pdf-Datei vor.