Die Amtsperiode beginnt am 01.01.2024 und dauert 5 Jahre.
Die Schöffenwahl und die Jugendschöffenwahl sind getrennt von einander zu wählen.
Wer sich für das Amt des Jugendschöffen bewirbt, kann sich nicht gleichzeitig in der Erwachsenengerichtsbarkeit bewerben.
Wenn Sie sich zum Jugendschöffen wählen lassen wollen, benutzen Sie bitte den Link zur Wahl für die Jugendschöffen.
Gesucht werden Bürgerinnen und Bürger, die Interesse daran haben, fünf Jahre (01.01.2024 - 31.12.2028) lang in den Schöffengerichten des Landgerichtsbezirks Wuppertal oder in den Strafkammern des Landgerichts Wuppertal als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen mitzuwirken.
Aus dem Amtsgerichtsbezirk Remscheid werden für die Schöffengerichte bei den Amtsgerichten Remscheid und Wuppertal 14 Hauptschöffen und 12 Ersatzschöffen, für die Strafkammern des Landgerichts Wuppertal 38 Hauptschöffen benötigt.
Da für die Schöffenwahl mindestens die doppelte Zahl der benötigten Schöffen gemeldet werden muss, sucht die Stadt Remscheid mindestens 28 Hauptschöffen und 24 Ersatzschöffen für die Schöffengerichte bei den Amtsgerichten Remscheid und Wuppertal sowie mindestens 76 Hauptschöffen für die Strafkammern des Landgerichts Wuppertal.
Weitere Informationen und den Bewerbungsbogen finden Sie unter den folgenden Links:
Sie benötigen Informationen über das Schöffenamt? Die nachfolgenden Links können Ihnen bei der Entscheidung behilflich sein